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Wir suchen derzeit dringend neue Mitarbeiter. Sofern Sie selbst Interesse haben oder jemanden mit steuerlichen Kenntnissen im Großraum Hamburg kennen, sind wir für jede Empfehlung sehr dankbar. Weitere Informationen finden Sie >>HIER<<
Wir haben vor einigen Wochen bereits berichtet, dass nach einer Anweisung des BMVg vom Spieß ausgestellte Bescheinigungen für Reinigungskosten nicht mehr ausgestellt werden dürfen.
Da das in der Praxis wohl nicht so umgesetzt wird haben die Finanzämter für Fahndung und Strafsachen sich dem Thema nun angenommen. Gegen erste Soldaten, die diese Nachweise verwendet haben, wurde nun ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eröffnet. Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen ist der Überzeugung, dass durch diese Nachweise überhöhte Werbungskosten angegeben werden und folglich eine Steuerhinterziehung vorliegt.
Sollten Sie als Soldat hiervon betroffen sein, empfehlen wir Ihnen schnell zu handeln, da der Tatbestand der Steuerhinterziehung drastische Strafen nach sich ziehen kann. Zur Milderung der Folgen aus diesem Verfahren helfen wir Ihnen als Steuerberater gerne bei der Kommunikation mit dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen.
Sollten Sie ein Schreiben vom Finanzamt für Fahndung und Strafsachen bekommen haben, rufen Sie uns gerne direkt an: 040 368 813 000 Wir unterstützen Sie!
Sofern Sie Ihre Steuererklärung über steuer-soldaten.de eingereicht haben, brauchen Sie kein Strafverfahren zu befürchten, da über unser System die korrekten Reinigungskosten ermittelt werden.
© 2016 Ludwig Krüger