Sie haben eine Frage?
Wir suchen derzeit dringend neue Mitarbeiter. Sofern Sie selbst Interesse haben oder jemanden mit steuerlichen Kenntnissen im Großraum Hamburg kennen, sind wir für jede Empfehlung sehr dankbar. Weitere Informationen finden Sie >>HIER<<
Als Soldat sind Sie verpflichtet, im Dienst eine Uniform zu tragen. Da Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Uniform dienstlich veranlasst sind, können Sie diese als Werbungskosten geltend machen. In unserem Artikel Berufsbekleidung haben wir bereits darüber berichtet.
Das größte Problem stellt sich bei der häuslichen Reinigung Ihrer Berufsbekleidung. Hierzu gibt es viele verschiedene Meinungen und vor Kurzem auch noch eine Anweisung vom BMVg, die uns dazu bewegt hat, das Thema noch einmal genauer zu beleuchten.
Das Hauptproblem bei der heimischen Wäsche der Uniform ist der Nachweis der Kosten. Wer Kosten nicht finanzamtskonform nachweist, bekommt unter Umständen nur 110€ im Rahmen der Arbeitsmittel als Kosten berücksichtigt. Da das in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten steht, haben viele Dienststellen Bescheinigungen für Ihre Soldaten erstellt, um die Absetzbarkeit bei den Finanzämtern zu ermöglichen.
Das hier zitierte BFH-Urteil ist rechtmäßig und findet immer noch Anwendung. Doch das BMF hat sich im vergangenen Sommer mit einem offiziellen Schreiben an das BMVg gewendet, mit der Aufforderung die Ausstellung dieser Schreiben zu unterbinden.
„Um dem vorzubeugen, möchte ich darum bitten, in Ihrem nachgeordneten Bereich darauf hinzuwirken, dass Bescheinigungen hinsichtlich der Reinigung von Dienstbekleidung bei Soldaten möglichst einheitlich und ausschließlich im sachlich zutreffenden Umfang ausgestellt werden.“
Wie es scheint wurde die Erstellung dieser Schreiben ausgenutzt, um überhöhte Wäschekosten geltend zu machen. Gemäß der Antwort des BMVg, das am 13.02 versendet wurde, darf Ihnen Ihre Dienststelle nur noch bescheinigen, welche Kleidungsstücke Sie dienstlich genutzt haben. Aussagen zur Anzahl der Wäschen und Höhe der Kosten müssen Sie selbstständig bestimmen und wahrheitsgemäß angeben.
Für das Finanzamt ist eine Dokumentation entscheidend: Was wurde wie oft gereinigt? Grundlage des oben genannten BFH Urteils vom 29.06.1993 - VI R 53/92 bilden die ermittelten Werte der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. von 2002. Dort wurden die Kosten für die Reinigung der Kleidungsstücke ermittelt. Um diese korrekt anzuwenden, müssen Sie wie folgt vorgehen:
Wie Sie hier am Beispiel der Feldbluse sehen, können aus den zusammengetragenen Werten die Kosten ermittelt werden. Da dieser Prozess sehr langwierig und aufwendig ist, erledigen wir für Sie als Kunde von steuer-soldaten.de einen Großteil der Arbeit. Sie müssen uns lediglich die Anzahl der Wäschen eintragen. Für die rechtssichere Anerkennung sind zudem Zähllisten zu führen und dem Finanzamt auf Nachfrage vorzulegen. Damit holen wir das Optimum aus Ihren Reinigungskosten.
© 2016 Ludwig Krüger