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Als Soldat haben Sie eine berufsspezifische Uniform. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung, Instandhaltung, Reparatur oder Reinigung der Berufsbekleidung stehen, können Sie als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Da es hierbei immer wieder zu Schwierigkeiten mit dem Finanzamt kommt, bringen wir die Fakten für Sie zusammen.
Generell ist die Kleidung, die Sie zum Ausüben Ihres Berufes benötigen, Berufskleidung. Der Bundesfinanzhof hat das aber eingeschränkt auf Kleidung, die Sie nicht privat nutzen können. (BFH-Urteil vom 18.4.1991 IV R 13/90) Als Soldat der Bundeswehr haben Sie eine typische Uniform als Berufskleidung vom Dienstherren bekommen. Hierzu gehören alle Bekleidungsstücke gemäß der Bekleidungsstammkarte. Als Beispiel sei hier unter anderem Feldanzug, Dienstanzug, Sportanzug genannt. Alle Kosten im Zusammenhang mit dieser Kleidung können Sie als Werbungskosten geltend machen.
Vom Dienstherren wird Ihnen die Grundausstattung Ihrer Berufskleidung zur Verfügung gestellt. Sollten Sie darüber hinaus Kleidung oder Ausrüstung selbst anschaffen, können Sie diese anhand des Kaufbelegs als Werbungskosten ansetzen. Hierbei ist unerheblich, ob es sich um originale Bundeswehrkleidung (über den LHD) oder zivil beschaffte Teile (über ASMC, Ranger etc.) handelt. Wichtig ist, dass es die Kleidung vom Dienstherren vorgeschrieben ist.
Mit der Ernennung zum Offizier werden Sie automatisch zum Selbsteinkleider und müssen, sofern Ihre Restdienstzeit länger als 12 Monate ist, die Berufskleidung selbst anschaffen. Wenn Sie Selbsteinkleider sind, bekommen Sie monatlich Entschädigung, für die besondere Abnutzung der zu beschaffenden Dienstkleidung. Die folgenden Beispielwerte gelten für Offiziere. (§ 69 Absatz 1 BBesG – „Selbsteinkleider“)
Der Bekleidungszuschuss wird Ihnen auf Ihr LHD Treuhandkonto gutgeschrieben. Achtung! Alle was Sie über Zuschüsse von der Bundeswehr kaufen, dürfen Sie nicht zusätzlich als Werbungskosten angeben. Steuerlich abziehbar ist nur der Zahlbetrag, welcher das Guthaben des Treuhandkontos beim Einkauf übersteigt.
Zur Erhaltung Ihrer Dienstkleidung ist es nötig, dass diese im Laufe der Nutzungsdauer repariert und instand gehalten wird. Das Flicken einer kaputten Feldhose oder das Umnähen der Dienstkleidung nach einer Beförderung können Sie beim jeweiligen Fachmann durchführen lassen und mit der dazugehörigen Rechnung als Werbungskosten angeben.
Die Reinigung der Berufsbekleidung ist bei Soldaten erfahrungsgemäß ein hoher Posten der Werbungskosten. Der Nachweis der Kosten ist unproblematisch, wenn Sie die Kleidung bei einer Reinigung abgeben, da Sie dort einen Beleg für die genauen Kosten bekommen.
Die Anerkennung der Kosten für selbst durchgeführte Reinigung ist dagegen deutlich komplizierter. Das Finanzamt verlangt eine Dokumentation, was wann gereinigt wurde. Der Aufwand lohnt sich nach unserer Erfahrung aber für Soldaten.
Der Ablauf zur Ermittlung der Kosten ist wie folgt:
Anschließend können Sie daraus die tatsächlichen Reinigungskosten ermitteln. Da dieser Prozess sehr langwierig und aufwendig ist, erledigen wir für Sie als Kunde von steuer-soldaten.de einen Großteil der Arbeit. Sie müssen uns lediglich die Anzahl der Wäschen eintragen. Damit holen wir das Optimum aus Ihren Reinigungskosten.
© 2016 Ludwig Krüger