Gesetzliche Grundlage
Steuerberater haben ihr Honorar grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung abzurechnen, es sei denn, hiervon abweichend wurde eine gesonderte Vergütungsvereinbarung (z. B. höhere Vergütung, Pauschalhonorar) geschlossen. In außergerichtlichen Angelegenheiten, wie der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung, kann in Textform eine niedrigere Gebühr als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden, wenn diese in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters steht.
Standardisierte Einkommensteuererklärung
Mit Hilfe von Software haben wir eine standardisierte Lösung für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung geschaffen. Diesen Service bieten wir spezialisiert nur für Soldaten und Ihre Ehegatten an. Bedingungen hierfür sind, dass Sie ausschließlich Einkünfte aus „nichtselbständiger Arbeit“ und im geringem Umfang „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ erzielen. Für diese Fälle können wir Ihnen unsere Pauschalvergütung anbieten. Die Kosten für standardisierte Beratung können abweichen, sofern der Arbeitsaufwand überdurchschnittlich hoch ist. (Hierüber werden wir Sie vor Bearbeitung informieren.)
Soldat ledig
standardisierte Steuerberatung vom Steuerberater
Zugriff auf Web-Portal und
Scan-App
Beantwortung
einfacher Rückfragen
Bundeswehreinkünfte
129,00 Euro
Soldat verheiratet
standardisierte Steuerberatung vom Steuerberater
Zugriff auf Web-Portal und
Scan-App
Beantwortung
einfacher Rückfragen
Bundeswehreinkünfte
209,00 Euro
Ehegatten beide Soldat
standardisierte Steuerberatung vom Steuerberater
Zugriff auf Web-Portal und
Scan-App (2 Accounts)
Beantwortung
einfacher Rückfragen
Bundeswehreinkünfte
248,00 Euro
Optionale Zusatzleistungen:
Kommunikation mit dem Finanzamt durch steuer-soldaten.de (FinanzamtPLUS)
30,00 Euro
Vorgezogene Erstellung der Steuererklärung aufgrund einer Abgabefrist
35,70 Euro
Umfassende Erläuterung und Beratung zu steuerlichen Sachverhalten in der Steuererklärung
65,00 Euro
selbstverschuldetes Einspruchsverfahren (angeforderte Dokumente nicht nachgereicht)
80,00 Euro
Kriterien für die standardisierten Einkommensteuererklärung
Als standardisierte Fälle sind nur Personen folgender Lebens- / Einkommensverhältnisse zu verstehen:
- Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
- Ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Sofern steuerlich zu berücksichtigende Kinder vorhanden, müssen diese folgende Kriterien erfüllen:
- Wohnsitz im Inland
- Keine Behinderung
Soweit Sie Unterhaltsleistungen für eine gesetzlich Unterhaltsberechtigte Person geltend machen möchten (ausgenommen ist der Unterhalt für Kinder) bedeutet dies den Ausschluss vom standardisierten Fall.
Zusatzleistungen
Zusatzleistungen, die den Umfang unser standardisierten Steuererklärung übersteigen rechnen wir zusätzlich nach der unten aufgeführten Tabelle ab:
Steuerliche Sachverhalte
- Einkünfte aus Renten - 30,00€
- Kapitaleinkünfte Broker Ausland / Kryptowährungen - ab 35,70€
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - pro Vermietungsobjekt ab 80,00€
- Photovoltaikanlage - pro Anlage ab 80,00€
- Kleingewerbe ohne USt-Voranmeldung- pro Kleingewerbe ab 80,00€
- Anlage AUS (Ausländische Einkünfte beim Ehegatten) - 80,00€
Für extern erstellte Steuererklärungen / Nicht-Mandanten
- Bescheidprüfung + Einspruch (Steuererklärung nicht über steuer-soldaten.de erstellt) - in der Regel bedarf es einer ausführlichen Einspruchsbegründung und Neuberechnung der Besteuerungsgrundlagen , die wir nur mit einer Neuerstellung der Steuererklärung anbieten können. Hierfür gelten die regulären Preise die für die Erstellung der Steuerklärung berechnet werden.
Beratungsgespräch
Für Beratungsthemen außerhalb der Einkommensteuerererklärungserstellung oder für Nicht-Mandanten können Sie gerne ein telefonisches Beratungsgespräch mit unserem Steuerberater buchen. Dieses Gespräch (maximal 35 Minuten) bieten wir Ihnen zum Preis von 85,00€ an. Die Buchung und Zahlungsabwicklung erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister Digistore24.
Jetzt buchenNach der Buchung über Digistore24 werden Sie auf unsere Website geleitet. Hier können Sie über das Kontaktformular passende Terminfenster wählen. Wir werden Ihnen anschließend ein Zeitfenster bestätigen in dem wir Sie zurückrufen. ACHTUNG: Es wird eine telefonische Beratung im europäischen Netz gebucht. Für Anrufe aus dem Ausland bitte wir Sie, bei uns anzurufen oder uns via WhatsApp Call zu kontaktieren.
Individuelle Einkommensteuererklärung
Sollten Sie darüber hinaus weitere Einkünfte haben oder unsere Kriterien für die standardisierte Einkommensteuererklärung überschreiten, sind wir verpflichtet die Beratung nach der Vergütungsordnung für Steuerberater abzurechnen. Hierzu gehören folgende Umstände:
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Bei der Abrechnung nach der Vergütungsordnung können wir Ihnen keine pauschalen Preise nennen. Rufen Sie uns hierfür gerne an, wir besprechen die Vergütung nach Einschätzung des Aufwands gerne mit Ihnen.
Soldat mit Kapitaleinkünften
individuelle Steuerberatung vom Steuerberater
Zugriff auf Web-Portal und Scan-App
Einkommen 30.000€
Kapitaleinkünfte 3.500€
465,89 Euro
Soldat mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit
individuelle Steuerberatung vom Steuerberater
Zugriff auf Web-Portal und Scan-App
Einkommen 30.000€
Einkünften aus selbstständiger Arbeit 3.500€
669,32 Euro
Soldat mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
individuelle Steuerberatung vom Steuerberater
Zugriff auf Web-Portal und Scan-App
Einkommen 30.000€
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung 5.500€
465,89 Euro
Wann wird gezahlt?
Ihre Anmeldung bei steuer-soldaten.de und das Ausfüllen des Fragebogens ist komplett ohne Kosten für Sie. Hierdurch können Sie unser System testen und sich davon überzeugen, dass unser Online-System Ihren Ansprüchen entspricht. Sobald Sie den Fragebogen inklusive der geforderten Belege an den Steuerberater einreichen, erstellen wir kostenpflichtig Ihre Steuererklärung. Hieraus ergibt sich kein Abo. Jede Steuererklärung wird nur für ein Jahr abgerechnet.