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Letzte Änderung -

September 13, 2021

Wie lange kann ich als Soldat rückwirkend eine Steuererklärung abgeben?

Viele Soldaten sind verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Die Abgabe ist bis zu 7 Jahre rückwirkend möglich. Wir erklären wie das funktioniert und warum sich das besonders lohnen kann.

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten
Ludwig Krüger

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Die Erstellung der Steuererklärung war Ihnen bisher zu lästig und zeitaufwendig? Das hören wir von unseren Mandanten häufig. Doch als Soldat sind Sie in den meisten Fällen dazu verpflichtet Ihre Steuererklärung abzugeben, da Sie aufgrund nicht gezahlter Krankenversicherungsbeträge einen Steuervorteil haben. Das Thema haben wir für Sie in unserem Blogartikel „Müssen Soldaten eine Steuererklärung abgeben?“ ausführlich beschrieben.

Auch wenn Ihnen das bisher nicht bewusst war, können Sie die Steuererklärung rückwirkend für einige Jahre durchführen. Wir haben zusammengefasst, wie lange das möglich ist und was dabei zu beachten ist.

Kurz und einfach auf den Punkt gebracht: Sie können als Soldat Steuererklärungen für die vergangenen 7 Jahre abgeben, sofern Sie zur Abgabe verpflichtet sind. Andernfalls ist es möglich, 4 Jahre rückwirkend abzugeben.

Grundlage für die Abgabe vergangener Steuererklärungen ist die Festsetzungsfrist. Als Festsetzungsfrist wird der Zeitraum bezeichnet, in dem man dem Finanzamt noch Steuererklärungen abgeben darf oder das Finanzamt diese noch von Ihnen anfordern kann.

Die Festsetzungsfrist beträgt in der Regel 4 Jahre. Zu beachten ist hierbei jedoch, wann die Festsetzungsfrist zu laufen beginnt. Wenn Sie als Soldat zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, beginnt die Festsetzungsfrist erst 3 Jahre nach dem Steuerjahr, das Sie noch abgeben möchten.

Beispiel: Oberfeldwebel Max Meyer stellt im Jahr 2016 fest, dass er noch keine Steuererklärung für die vergangenen Jahre abgegeben hat. Da er sich eine mögliche Steuererstattung erhofft, prüft er, wie lange er noch Steuererklärungen rückwirkend abgeben kann.

Betrachtung für das Steuerjahr: 2009

Beginn der Festsetzungsfrist (3 Jahre): 01.01.2013

Ende der Festsetzungsfrist (4 Jahre): 31.12.2016

Festsetzeungsverjährung am Beispiel eines abgabepflichtigen Soldaten

Das Ergebnis der rückwirkend abgegebenenSteuererklärungen wird ab dem übernächsten April verzinst. Wenn Sie also eineSteuernachzahlung haben, müssen Sie rückwirkend 6% Zinsen pro Jahr darauf zahlen. Andersherum bekommen Sie vom Finanzamt auch 6% Zinsen auf IhreSteuererstattung. Bei einem Erstattungsbetrag von 1000€ ergeben sich hierdurch über 4 Jahre ca. 250€ Zinsen.

Verzinsung Steuerergebnis eines Soldaten durch das Finanzamt

Die rückwirkende Abgabe von Steuererklärungen ist imWebportal bei steuer-soldaten.de natürlich möglich. Füllen Sie hierfür einfach die jeweiligen Fragebögen aus und laden Sie die geforderten Belege aus derCheckliste hoch. Den Rest erledigen wir für Sie. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, können Sie unseren Abgabepflicht-Rechner nutzen.

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten

Ludwig Krüger

Steuerberater

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