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Letzte Änderung -

September 13, 2021

Müssen Soldaten eine Steuererklärung abgeben?

Wir erklären wann Sie als Soldat eine Steuererklärung abgeben müssen und ob sich das überhaupt lohnt.

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten
Ludwig Krüger

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Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Soldaten zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Soldaten erhalten im Rahmen Ihrer Soldabrechnungen monatlich einen steuermindernden Pauschbetrag in Höhe von 158,33 Euro, welcher Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigen soll. Da Sie als Soldat durch die truppenärztliche Versorgung diese Beiträge nicht leisten müssen, erhalten Sie unbewusst einen unrechtmäßigen Steuervorteil. (Nachzulesen im Einkommensteuergesetz §46 Abs.2 Nr.3)

Infolge dessen wird monatlich zu wenig Lohnsteuer von Ihrem Sold einbehalten, soweit Ihre im Jahr privat gezahlten steuerlich abzugsfähigen Versicherungsbeiträge 1.900,00 Euro nicht übersteigen.

Kurz und knapp auf den Punkt gebracht bedeutet das für Sie entweder:

  1. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, um den Steuervorteil zurückzuzahlen oder,
  2. Sie sollten eine Steuererklärung abgeben, weil Sie durch Ihre Steuerabzugspositionen eine Erstattung bekommen.
Abgabepflicht Steuererklärung Soldaten - Aufforderung Finanzamt
Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung eines Beispiel Soldaten (2015)

Auch wenn das Finanzamt Sie nicht zur Abgabe der Steuererklärung auffordert, empfehlen wir unbedingt eine Steuererklärung zumindest provisorisch zu erstellen, um prüfen zu können, ob Sie durch den unrechtmäßigen Steuervorteil eine Nachzahlung leisten müssten.

Sollten Sie keine steuermindernden Kosten nachweisen können und geben keine Steuererklärung ab, da Sie mit einer Nachzahlung rechnen, kann Ihnen das Finanzamt eine leichtfertige Steuerverkürzung vorwerfen und ein empfindliches Bußgeld gegen Sie festsetzen. (Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Abgabenordnung §378 Leichtfertige Steuerverkürzung Abs.1&2)

Weitere Gründe zur Abgabe der Steuererklärung als Soldat

Als Soldat bekommen Sie ein Gehalt, das steuerlich als Einkunft aus nichtselbstständiger Arbeit angesehen wird. Davon wird ein Teil in Form der Lohnsteuer einbehalten. Zur Abgabe der Einkommensteuererklärung sind Sie verpflichtet, wenn Sie eine Aufforderung des Finanzamtes bekommen (§149 Abs.1 AO) oder Sie unter die Vorschrift des Einkommensteuergesetzes (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 und Absatz 4 EStG) fallen.

Diese besagt, dass alle Soldaten eine Steuererklärung machen müssen, wenn:

  1. auf Ihre laufenden Bezüge ein Steuerabzug vorgenommen wurde
  2. und einer der folgenden Punkte erfüllt wurde:
  • außerordentliche Einkünfte nach §34 EStG (z.B. Weiterverpflichtungsprämie)
  • Ihre einkommensteuerlichen Einkünfte außerhalb der nichtselbstständigen Arbeit über 410€ im Jahr liegen (z.B. studentische Hilfskraft oder Mieteinkünfte)
  • steuerfreie Einkünfte durch Leistungen die dem Progressionsvorbehalt unterliegen über 410€ im Jahr (Verletztengeld, Mutterschaftsgeld)
  • Einkünfte von mehreren Arbeitgebern nebeneinander gezahlt wurden (z.B. neben der Bundeswehr ein zweiter Job in einer Bar)
  • Vorsorgepauschale größer ist als die tatsächlich angefallenen Vorsorgeaufwendungen. Dieser Punkt trifft bei vielen Soldaten zu. Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel Wieso müssen Soldaten Steuern nachzahlen?
  • Ehegatten zusammen veranlagt sind und ein Teil von Ihnen die Steuerklasse V oder VI gewählt hat bzw. bei Steuerklasse IV ein Faktor eingetragen wurde.
  • Weitere Sonderfälle sind sehr speziell und im Detail im Einkommenssteuergesetz §46 nachzulesen.

Abgabe der Steuererklärung

Wie Sie gesehen haben sind Soldaten, bis auf wenige Ausnahmen zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Die Abgabenordnung gibt im §149 Abs.2 EStG die Frist von 5 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres, für die Abgabe der Steuererklärung.

 Abgabe der Steuererklärung 2017 muss also spätestens am 31.05.2018 erfolgt sein.

Sollten Sie die Fristen nicht einhalten, müssen Sie unter Umständen Verspätungszuschläge zahlen. Zusätzlich kommt im Falle einer Nachzahlung ab dem 15. Monat eine Verzinsung von 0,5% pro Monat hinzu.

Durch die Erstellung der Steuererklärung durch einen Steuerberater kann die Abgabefrist bis zum Jahresende verlängert werden. Das gilt natürlich auch, wenn Sie Ihre Steuererklärung mit steuer-soldaten.de machen. Sollte das Finanzamt Sie jedoch auffordern, Ihre Steuererklärung früher abzugeben, gilt die festgesetzte Frist des Finanzamtes.

Abgabepflicht prüfen

Prüfen Sie jetzt, ob Sie als Soldat aufgrund der Mindestvorsorgepauschale zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Anhand weniger Daten können wir Ihnen darüber Auskunft geben. Klicken Sie Hier, um zum Abgabepflicht-Rechner zu gelangen.

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten

Ludwig Krüger

Steuerberater

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