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Grundsätzlich führt jeder Soldat von seinem Gehalt Lohnsteuer an das Finanzamt ab. Die zu zahlende Lohnsteuer richtet sich nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens, auf welches ein prozentualer Steuersatz angewandt wird. Dieser ergibt sich aus der gesetzlich festgelegten Lohnsteuertabelle. Für das Jahr 2017 liegen Eingangssteuersatz und Höchststeuersatz für Soldaten zwischen 14% und 42%.
Der monatliche Lohnsteuerabzug auf Ihr Gehalt erfolgt durch eine Hochrechnung auf den Jahressold. Hierbei werden Ihre persönlichen Verhältnisse nicht berücksichtigt. Durch Abzugspositionen kann das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerlast gesenkt werden. Wir von Steuer-Soldaten.de wollen Ihnen an einem vereinfachten Beispiel zeigen, wie das funktioniert:
Oberfähnrich Müller bekommt über das gesamte Jahr Gehalt in Höhe von 37.500. Darauf hat er entsprechend seines Steuersatzes 7.944€ Einkommensteuer gezahlt. Durch die Abgabe seiner Steuererklärung hat er die Möglichkeit seine Steuerlast durch Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen nachträglich zu senken:
Beispiel Soldat, ledig, keine Kinder.
Werbungskosten 4.000€
Sonderausgaben 1.100€
Außergewöhnliche Belastungen 700€
Summe: 5.800€
Diese bekommt er aber nicht vom Finanzamt zurück!
Sie mindern sein zu versteuerndes Einkommen auf 31.700€. Die darauf anfallende Einkommenssteuerlast beträgt nun nur noch 6.007€. Die Differenz von 1937€ ist die Steuerrückerstattung die Oberfähnrich Müller vom Finanzamt wiederbekommt. (32,25%)
Sie sehen wie wichtig es ist die Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen vollständig anzugeben, um eine möglichst hohe Erstattung zu bekommen. Wir von steuer-soldaten.de wollen Ihnen das so einfach wie möglich machen. Nach der Anmeldung erhalten Sie kostenlos unser E-Book „Was können Soldaten alles absetzen?“ und mit unserer Online Steuererklärung bekommen Sie eine spezialisierte Steuerberatung die alle berufsspezifischen Besonderheiten von Soldaten einbezieht.
Im umgekehrten Fall sind Sie jedoch ebenfalls verpflichtet dem Finanzamt weitere Einkünfte wie zum Bespiel Vermietungseinkünfte anzugeben. Diese führen im entsprechend zu einer erhöhten Steuer.
© 2016 Ludwig Krüger