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Im Juli 2016 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen, dass auch die Sanktionierung von verspätet abgegebenen Steuererklärungen neu regelt. Besonders für Soldaten befürchten wir hier negative Auswirkungen.
Für alle Einkommenssteuererklärungen die nach der Abgabefrist (Abgabe durch den Steuerpflichtigen: 31.07.2019 /Abgabe durch den Steuerberater: 29.02.2020) eingereicht werden und sich eine Steuernachzahlung ergibt, wird automatisch pro verspäteten Monat ein Verspätungszuschlag berechnet. Die Höhe beträgt pro Monat 0,25% der verbleibenden Steuer, mindestens aber 25€ im Monat. Sofern Ihr Steuerergebnis 0€ oder eine Steuererstattung ergibt, werden derzeit keine Verspätungszuschläge berechnet.
Bei Soldaten erleben wir es immer wieder, dass sich eine Steuernachzahlung ergibt. Das hängt mit einer Gesetzesänderung zur Mindestvorsorgepauschale im Jahr 2010 zusammen.
Durch diese Änderung haben Sie in Folge der freien Heilfürsorge einen Steuervorteil von 1900€ im Jahr. Sofern Sie nicht Vorsorgeaufwendungen (abzugsfähige Versicherungen) in dieser Höhe nachweisen können, müssen Sie den Steuervorteil über die Steuererklärung zurückzahlen. Dieser Umstand verpflichtet Sie auch zur Abgabe der Steuererklärung. Da die Bundeswehr Soldaten in vielen Fällen leider nicht darauf hinweist, könnte es in kommenden Jahren zu hohen Verspätungszuschlägen kommen, da wir immer wieder erleben, dass Sie als Soldat erst rückwirkend vom Finanzamt zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert werden.
Weitere Gründe für die eine Nachzahlung können die Lohnsteuerklassenkombination 3 / 5 bei Ehegatten sein sowie der Bezug von Prämien durch die Bundeswehr.
Um Ihnen die Auswirkungen einmal zu veranschaulichen, haben wir einen Musterfall abgebildet und in nachfolgenden Beispielen die Höhe der Verspätungszuschläge berechnet.
Soldat Max ist neu bei der Bundeswehr und hat noch nie eine Steuererklärung abgegeben. Deswegen hat er keine Belege für Werbungskosten vorliegen und da er im Ort seiner Stammeinheit gewohnt hat, ergeben sich auch keine hohen Fahrtkosten. Somit nehmen wir folgende Werte an (Musterrechnung):
Aufgrund eines Auslandseinsatzes im Jahr 2019 schafft Soldat Max es nicht seine Steuererklärung bis zum 31.07.2019 abzugeben. Da er diese erst am 01.01.2020 abgibt, liegt es nun im Ermessen des Finanzbeamten, ob Max Verspätungszuschläge zahlen muss. Sofern er erstmalig verspätet abgibt, kann er auf das Verständnis im Finanzamt hoffen.
Soldat Max hat erst nach im Mai 2020 erfahren, dass er als Soldat aufgrund der Mindestvorsorgepauschale zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist. Nun reicht er seine Steuererklärung 2018 verspätet am 14.05.2020 ein. Infolge der neuen rechtlichen Reglung muss er nun hohe Verspätungszuschläge zahlen.
Soldat Max hat erst nach im Mai 2020 erfahren, dass er als Soldat aufgrund der Mindestvorsorgepauschale zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist. Nun erledigt er mit steuerlicher Beratung durch steuer-soldaten.de seine Steuererklärung. Hier ergibt sich folgendes Ergebnis:
Soldat Max hat erst nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr nach seiner 4-jährigen Laufzeit eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung 2018 bekommen. Er gibt nun erst am 04.09.2022 die Steuererklärung über einen Steuerberater ab. Nun summieren sich die Verspätungszuschläge auf einen sehr hohen Betrag.
Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass diese beschriebene automatische Berechnung der Verspätungszuschläge erst ab der Steuererklärung 2018 beginnt. Der alte Rechtsstand bleibt für alle Steuerfälle bis einschließlich 2017 bestehen. Also sollten Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sein, und Steuererklärung 2012 - 2017 noch offen haben, kommt der zwingende Verspätungszuschlag hier noch nicht zum Tragen. In diesen Jahren liegt es weiterhin im Ermessen des Finanzbeamten, ob Sie Verspätungszuschläge erhalten oder nicht.
© 2016 Ludwig Krüger