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Im Jahr 2010 gab es eine Gesetzesänderung, die den Lohnsteuerabzug in vielen Teilen geändert hat. Mit der sogenannten Mindestvorsorgepauschale wird im monatlichen Lohnsteuerabzug ein pauschaler Betrag für die Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung abgezogen. Hierdurch müssen Soldaten weniger Steuern zahlen. (1.900€ Steuervorteil in den Steuerklassen I,II,IV,V - Stand 2018)
Da Sie als Soldat aufgrund der freien truppenärztlichen Versorgung nicht in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen, entsteht Ihnen ein Steuervorteil. Im Rahmen der Steuererklärung wird geprüft, ob Sie andere Versicherungskosten haben, die den zu Unrecht erhaltenen Steuervorteil ausgleichen. Andernfalls steigt das Risiko, das Sie Steuern nachzahlen müssen. Nachfolgend zählen wir die wichtigsten Versicherungen für Soldaten auf.
Wir beginnen mit der wichtigsten Versicherung für Soldaten. Denn nach sind Sie verpflichtet, eine Pflegeversicherung zu haben. Ein Verstoß kann mit bis zu 2.500 € Bußgeld und Nachzahlung der Beiträge geahndet werden. Da die Beiträge für die Pflegeversicherung nicht in von der Bundeswehr getragen werden, müssen Sie eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Die Kosten für die Basisabsicherung der Pflegeversicherung sind im Rahmen der Steuererklärung unbegrenzt steuerlich abzugsfähig. (Spalte C)
Nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr haben Sie keine freie Heilfürsorge mehr. Während Sie Übergangsgebührnisse erhalten, übernimmt die Beihilfestelle nach alter Rechtslage bis zum Jahr 2018 nur 70- 80% der Krankheitskosten. Wenn Sie anschließend nicht sozialversicherungspflichtig angestellt sind, müssen Sie für den Rest eine Restkostenversicherung bei einem privaten Versicherer abschließen. Durch eine Anwartschaft umgehen Sie eine erneute Gesundheitsprüfung durch den Versicherer. Ihr Gesundheitsstatus wird quasi „eingefroren“ über den Zeitraum, den Sie bei der Bundeswehr sind. Das kann hohe Einsparungen bei den Versicherungsbeiträgen nach dem Dienstzeitende ermöglichen. Kosten für die Anwartschaft sind als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung abzugsfähig.
Seit dem Jahr 2019 haben Soldaten nach der Dienstzeit generell die Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, wobei 50% der Beiträge durch einen Zuschuss nicht von Ihnen selbst zu tragen sind. Der von Ihnen zu tragende Anteil kann im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben abgezogen werden.
Für eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht als Soldat keine Pflicht. Mit dieser Versicherung sichern Sie sich gegen eine eventuelle Dienstunfähigkeit ab. Sollten Sie also aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten können, sind Sie abgesichert um bekommen monatlich eine vereinbarte Rente ausgezahlt. Diese Versicherung ist im Rahmender sonstigen Vorsorgeaufwendungen bis zu 1.900 Euro (in denSteuerklassen I,II,IV,V) steuermindernd abzugsfähig und erhöhen damit Ihren Erstattungsbetrag.
Beispiel:
Nachfolgend haben wir in einem vereinfachten Beispiel aufgezeigt, wie sich die Berufsunfähigkeitsversicherung steuermindernd auswirken kann.
Bundeswehr Bruttolohn: 33.777 Euro
Werbungskosten: 2.898 Euro
In diesem Fall würde der Soldat eine Nachzahlung von 0,08€ haben, da er nicht genügend Versicherungskosten und Werbungskosten hat, um den Steuervorteil auszugleichen.
Berufsunfähigkeitsversicherung: 110 Euro x 12 Monate = 1.320 Euro
Durch die Berufsunfähigkeitsversicherung hat der Soldat höhere steuermindernde Kosten und kann hierdurch nun eine Steuererstattung von 436,69 Euro erhalten. Umgerechnet heißt das, die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in diesem Fall 33% günstiger.
Belege werden in aller Regel vom Finanzamt nicht geprüft, es reicht daher regelmäßig unsere Anlage Versicherungen auszufüllen. Einzig für Riester und Rürup werden Belege benötigt.
© 2016 Ludwig Krüger