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Letzte Änderung -

September 13, 2021

Telefonkosten als Soldat von der Steuer absetzen. So geht's.

Als Soldat führen Sie häufig dienstliche Telefonate mit Ihrem Privattelefon. Hierdurch können Sie Werbungskosten absetzen.

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten
Ludwig Krüger

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Wer dienstliche Telefonate über sein Privattelefon führt, kann hierfürWerbungskosten steuermindernd in der Steuererklärung angeben. Das trifft häufig auch auf Soldaten zu, denn Sie hinterlassen Ihre Telefonnummer bei der Bundeswehr, um für dienstliche Zwecke kontaktiert zu werden oder stimmen Ihre Einsätze hierüber ab. Wir informieren darüber, welche Kosten Sie in der Steuererklärung angeben können.

Monatliche Telefonkosten

Zu den monatlichen Telefonkosten gehören in der Regel Grundgebühr sowie Kosten für die Telefonie oder Ihre Flatrate. Die dienstlichen Kosten können immer nur anteilig abgezogen werden. Der genaue Anteil kann über Einzelverbindungsnachweise ausgerechnet werden. Da dies jedoch sehr aufwendig ist und folglich dem Steuersparpotenzial oft unverhältnismäßig gegenübersteht, empfehlen wir in diesen Fällen den dienstlich veranlassten Telefonaufwand prozentual zu schätzen.

Nach Erfahrungswerten beträgt der dienstliche Nutzungsanteil bei Soldaten regelmäßig 20%. Hierbei darf der monatliche Kostenanteil jedoch 20€ nicht übersteigen. Unserer Erfahrung nach akzeptieren das die meisten Finanzämter nach Vorlage einer Monatsabrechnung. Sollte Ihr Finanzamt die Kosten streichen, können Sie sich zu dem noch von Ihrem Vorgesetzten die telefonische Erreichbarkeit bestätigen lassen. Wir möchten an dieser Stelle jedoch darauf hinweisen, dass ein Rechtsanspruch auf den Abzug der Telefonkosten jedoch nur durch Vorlage von Einzelverbindungsnachweisen erreicht werden kann.

Tipp: Ein Musterdokument zur Bestätigung der telefonische Erreichbarkeit finden Sie bei uns im Webportal zum Download.

Musteranschreiben Telefonische Erreichbarkeit

Kosten für das Mobiltelefon

Auch die Kosten für Ihr Mobiltelefon können Sie anteilig steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Direkt abgeschrieben werden können Mobiltelefone bis 800€ (ab 2017, davor bis 410€). Darüber liegende Kosten müssen über 5 Jahre abgeschrieben werden. Für das Mobiltelefon gilt die gleiche dienstliche Nutzung von 20% wie bei den monatlichen Telefonkosten, wobei der Kaufbeleg dem Finanzamt mitgesendet werden sollte. Auch hier möchten wir darauf hinweisen, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf den Abzug der Kosten haben.

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten

Ludwig Krüger

Steuerberater

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