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Letzte Änderung -

January 27, 2023

Steuerliche Folgen durch kostenlose Bahnfahrten für Soldaten.

Mit der neuen Verteidigungsministerin hat das Thema kostenfreie Bahnfahrten stark Fahrt aufgenommen. Wir berichten über mögliche steuerliche Folgen.

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten
Ludwig Krüger

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Zuerst müssen wir darauf hinweisen, dass wir den Artikel verfasst haben, da wir aufgrund von hohem medialem Interesse an dem Thema viele Anfragen von Soldaten bekommen haben. Derzeit gibt es eine grobe Einigung zwischen den Ministerien und der Deutschen Bahn. Die Details werden aber immer noch verhandelt.

Deswegen beleuchten wir das Thema mit den derzeit bekannten Informationen und davon ausgehen das derzeitige Regeln und Verordnungen, wie die Trennungsgeldverordnung nicht geändert werden.

1. Muss ich als Soldat jetzt Bahn fahren oder kann ich auch weiter Autofahrten steuerlich als Werbungskosten absetzen?

Zu einer Änderung des Steuerrechts hinsichtlich des Abzuges von Fahrtkosten haben wir derzeit keine Informationen der betreffenden Ministerien gefunden. Da auch nicht jeder Standort am Netz der Deutschen Bahn angebunden ist, wird sich hieran wohl auch nichts ändern. Auch der Bundeswehrverband geht in seinem Artikel davon aus, dass es keinen Zwang zur Bahnfahrt geben wird, sondern weiterhin freie Wahl der Verkehrsmittel gibt.

2. Habe ich als Autofahrer Nachteile durch die Änderung?

Aus steuerlicher Sicht können wir das aus derzeitiger Sicht verneinen. Jedoch wissen wir aus unserer Erfahrung im Umgang mit Soldaten, wie wichtig die monatlichen Erstattungen in Form von Trennungsgeld / Reisebeihilfe sind. Hier könnte es durchaus etwas kompliziert werden.

Der aktuelle Stand der Trennungsgeldverordnung sieht eine Erstattung der „entstandenen notwendigen Fahrauslagen bis zur Höhe der Kosten für die billigste Fahrkarte in der niedrigsten Wagenklasse ohne Zuschläge eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels“ vor (Bundesverwaltungsamt Dienstleistungszentrum - Informationen zur Trennungsgeldverordnung Stand: Januar 2019).

Davon ausgegangen, dass Bahntickets für Soldaten zukünftig kostenfrei sind, könnten hierdurch Fahrtkostenerstattungen wegfallen. Die Folge wäre, dass Autofahrer generell keinerlei der entstandenen Fahrtkosten mehr von der Bundeswehr erstattet bekommen würden. Eine Abgeltung der Kosten würde somit nur noch anteilig im Rahmen der Steuererklärung erfolgen. Insofern das zuständige Ministerium die Trennungsgeldvordnung diesbezüglich nicht anpassen wird, führt dies zu einer generellen Schlechterstellung für Autofahrer, insbesondere sofern Sie nicht an das Netz der deutschen Bahn angeschlossen sind.

3. Habe ich als Bahnfahrer Nachteile durch die Änderung?

Aus steuerlicher Sicht gibt es einen Punkt der hier auffällt. Wenn Sie sich in einer Auswärtstätigkeit befinden. Zum Beispiel als SAZ 8 ist Ihre Versetzung für 3 Jahre und 6 Monate angelegt und nicht bis Dienstzeitende, dann befinden wir uns steuerlich gesehen in einer Auswärtstätigkeit. Hier können Sie nun keine Fahrtkosten werbungskostenmindernd abziehen, da hier nur die tatsächlich entstandenen Kosten abzugsfähig sind. Das Ergebnis in der Steuererklärung wird hierdurch bei einem Bahnfahrer nun schlechter ausfallen. Unterm Strich haben Sie aber Geld gespart, da Ihnen ja monatlich keine Kosten für die Bahnfahrten entstanden sind.

Ein Nachteil für Bahnfahrer wird der Wegfall der Bahncard im Rahmen der TG-Erstattungen sein. So war es in der Vergangenheit so, dass es für Vielfahrer lohnenswert war, eine Bahncard zu erstatten. Diese konnten Sie natürlich auch privat nutzen – ohne Uniform. Es ist davon auszugehen, dass bei kostenfreien Bahnfahrten diese Erstattungen wegfallen.

4. Fahrtennachweis für den abweichenden Lebensmittelpunkt

Viele Soldaten haben in Folge von Versetzungen einen abweichenden Lebensmittelpunkt. Um die vom Finanzamt geforderten durchschnittlichen 2 Heimfahrten nachzuweisen, war bisher unter anderem ein Bahnticket erforderlich. Nach der Pressemitteilung vom BMVg soll es ein Buchungsportal geben, worüber die Tickets gebucht werden sollen. Diese würden als Nachweis genügen. Es bleibt abzuwarten, ob innerhalb der kurzen Zeit ein solches Portal bereitgestellt werden kann. Der Fall „Kompetenzzentrum Travelmanagement“ zeigt, dass es hier in der Vergangenheit bei einem solchem Projekt Schwierigkeiten gab. Sollte es keine Fahrtnachweise geben, müssen Sie anderweitige Nachweise liefern. Hierzu werden wir uns zu gegebener Zeit äußern, sobald hier mehr bekannt ist.

5. Ist die Möglichkeit kostenfrei Bahn zu fahren ein geldwerter Vorteil?

Grundsätzlich handelt es sich bei den Freifahrtsberechtigungen um einen geldwerten Vorteil. Eine Steuerbelastung für Sie als Soldat unterbleibt jedoch trotzdem, da die Bundeswehr die Steuer pauschal für Sie übernimmt.

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten

Ludwig Krüger

Steuerberater

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