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Letzte Änderung -

September 13, 2021

Steuerklassenwahl - So können Sie als Soldat Steuernachzahlungen vermeiden.

Bestimmte Steuerklassenkombinationen bergen das Risiko einer Steuernachzahlung. Wir erklären, welche das sind.

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten
Ludwig Krüger

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Grundlagen

Als steuerpflichtiger Arbeitnehmer führt die Bundeswehr für Sie monatlich Lohnsteuer, Solidaritätsbeitrag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. Die Höhe der abzuführenden Lohnsteuer wird über eine von sechs Steuerklassen berechnet. Zu erwähnen ist, dass die berechnete und abgeführte Lohnsteuer durch den Arbeitgeber nur als Steuervorauszahlung zu betrachten ist. Durch die Steuerklassen wird vom Gesetzgeber versucht die korrekte Höhe zu prognostizieren. Die endgültige Berechnung der festzusetzenden Steuer erfolgt erst im Rahmen der Steuererklärung.

ACHTUNG: Die prognostizierten Lohnsteuervorauszahlungen sind nur selten 100% exakt. Das genaue Ergebnis wird erst am Jahresende über die Steuererklärung ermittelt.

Welche Lohnsteuerklassen gibt es?

Woher weiß ich mit welcher Steuerklasse mein Gehalt versteuert wurde?

Ihre Steuerklasse für das jeweilige Gehalt können Sie der monatlichen Entgeltbescheinigung oder der Lohnsteuerbescheinigung entnehmen.

Nachzahlungsrisiko Steuerklasse 1 & 6

Sofern Sie zu Ihrem regulären Einkommen bei der Bundeswehr einen lohnsteuerpflichtigen Nebenjob (kein pauschal versteuerter 450€-Job) haben, wird dieses zweite Arbeitsverhältnis mit der Lohnsteuerklasse 6 versteuert. Immer wenn das der Fall ist, besteht das Risiko, dass für diese Tätigkeit noch nicht genügend Steuern abgeführt wurden und Sie eventuell am Jahresende Steuern nachzahlen müssen. Das betrifft in einigen Fällen auch Soldaten die Übergangsgebührnisse erhalten. 

Nachzahlungsrisiko Steuerklasse 3 & 5

Wenn Sie heiraten, bekommen Sie und Ihr Ehepartner automatisch beide die Steuerklasse 4, die gleich besteuert wird und gleich hohe Freibeträge hat. Nun versuchen einige Soldaten die Steuerlast durch Steuerklassenwechsel hin zur Kombination 3 & 5 zu optimieren. Hierdurch wird dem Gehalt des Besserverdienenden (oder Alleinverdieners) der gesamte Grundfreibetrag zugerechnet und die Besteuerung zwischen den Steuerklassen erfolgt nach dem Verhältnis 60 zu 40. Sofern beide Ehepartner berufstätig sind, geht diese Rechnung oft nicht genau auf und es kommt am Jahresende häufig zur Steuernachzahlungen. Sofern nur ein Ehepartner berufstätig ist, macht es durchaus Sinn diese Steuerklassenkombination zu wählen. 

ACHTUNG: Durch den Steuerklassenwechsel wird nur die unterjährige Steuerbelastung angepasst. Nach der endgültigen Berechnung durch die Steuererklärung am Jahresende zahlen Sie exakt gleich viel Steuern.

Mehr Elterngeld durch Steuerklassenwechsel

Das zu zahlende Elterngeld wird immer auf Basis des Nettoeinkommens berechnet. Somit kann sich ein Steuerklassenwechsel im Jahr vor der Geburt des Kindes durchaus lohnen.

Beispiel:  Eine Soldatin verdient monatlich 3.000 € brutto. Wird dieses Gehalt nun mit der Steuerklasse 5 besteuert erhält Sie rund 1.480 € netto. Auf Grundlage dieses Wertes wird nun das Elterngeld in Höhe von 906 € durch die Elterngeldstelle berechnet. Sollte die Soldatin im Jahr vor der Geburt auf Steuerklasse 3 gewechselt haben. So hätte Sie ein Nettoeinkommen von 2.100 € und hierdurch ein höheres Elterngeld von 1.315 € (gerundete Musterzahlen zur Veranschaulichung)

Für den Wechsel sollten Sie jedoch die Fristen einhalten und beachten, dass Sie eventuell weniger Nettogehalt im Monat zur Verfügung haben. Eine individuelle Beratung hierzu können wir für Mandanten vornehmen. Melden Sie sich hierzu gerne bei uns.

Steuerklassenwechsel. So geht’s.

Der Steuerklassenwechsel kann im laufenden Jahr einmalig beantragt werden. Zur Berücksichtigung für das betreffende Jahr muss der Antrag bis spätestens 30. November beim Finanzamt vorliegen. Den Antrag zum Steuerklassenwechsel finden Sie hier beim Bundesfinanzministerium.

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten

Ludwig Krüger

Steuerberater

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