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Wir suchen derzeit dringend neue Mitarbeiter. Sofern Sie selbst Interesse haben oder jemanden mit steuerlichen Kenntnissen im Großraum Hamburg kennen, sind wir für jede Empfehlung sehr dankbar. Weitere Informationen finden Sie >>HIER<<
Das Jahr 2020 hat in der Folge der Corona-Pandemie erhebliche Auswirkungen auf Ihre Tätigkeit als Soldat gehabt. Lockdown & Homeoffice, Sondereinsätze für Corona-Tests und zur Nachverfolgung von Infizierten. Die Bundesregierung hat im Jahressteuergesetz hierauf reagiert und steuerliche Erleichterungen beschlossen.
Durch den Lockdown wurden auch viele Standorte teilweise oder komplett geschlossen und viele Aufgaben in das Homeoffice verlegt. Zur Vereinfachung hat der Staat hier eine Homeoffice-Pauschale eingeführt. In der Steuererklärung 2020 können bis zu 120 Tage á 5,00€ als Werbungskosten für die Mehrkosten durch das Homeoffice abgesetzt werden. Dieser Höchstbetrag von 600,00€ ist auf die Jahre 2020 und 2021 begrenzt.
Bevor die Homeoffice-Pauschale angesetzt wird, bleibt zu prüfen, ob die Berücksichtigung des Arbeitszimmers steuerlich sinnvoller ist. Unserer Erfahrung nach kommt in der Regel nur das Arbeitszimmer mit der Pauschale bis 1.250€ für Soldaten in Betracht. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Blogartikel. Für die steuerliche Berücksichtigung gibt es einige Voraussetzungen und Besonderheiten, die Sie unbedingt beachten sollten:
Unter dem veränderten Hintergrund der Corona-Pandemie haben wir nachfolgend den Punkt 2 in Hinblick verschiedene Szenarien und Gruppen innerhalb der Bundeswehr untersucht und für Sie eingeschätzt.
1. Teilweise Homeoffice – Teilweise am Dienstort
Sofern Ihnen die Bundeswehr freigestellt hat, ob Sie zum Dienstort kommen oder aus dem Homeoffice arbeiten wollen, kommt das Arbeitszimmer nicht infrage. Da für Ihre berufliche Tätigkeiten ein Arbeitsplatz zur Verfügung stand, können Sie für die Homeoffice-Tage nur die Pauschale berücksichtigen. Tragen Sie in unserer Anlage Fahrtenübersicht für diese Tage bitte DzH (Dienst zu Hause) ein.
2. Komplett Homeoffice / Telearbeit
Sollte die Bundeswehr Ihre Tätigkeit komplett in das Homeoffice verlegt haben, ist ein Abzug des Arbeitszimmers temporär möglich. Hierfür wäre eine Anordnung oder Bestätigung der Bundeswehr nötig, aus der dieser Zeitraum entnommen werden kann. Für diese Zeit können wir dann anteilig die Kosten für das Arbeitszimmer berücksichtigen. Bitte geben Sie in dem Fall das Arbeitszimmer im Fragebogen an. (Anlage Arbeitszimmer)
3. Studenten
Studenten können nach wie vor Ihr Arbeitszimmer als Werbungskosten absetzen. Geben Sie das Arbeitszimmer bitte im Fragebogen an. Sollten Sie kein Arbeitszimmer haben, ist die Homeoffice-Pauschale im Werbungskostenabzug nun möglich. Tragen Sie uns hierfür in unserer Fahrtenübersicht die Tage ein, an denen Sie zu Hause Vorlesungen hatten - DzH (Dienst zu Hause).
Gibt es bei Ihnen einen anderen Sachverhalt? Rufen Sie uns gerne direkt an, dann besprechen wir das mit Ihnen: 040/368813000
Für 2020 gibt es aufgrund von Homeoffice ein erhöhtes Nachzahlungsrisiko. Soldaten haben in der Regel aufgrund der freien Heilfürsorge einen Steuervorteil. Dieser wird bei vielen Soldaten oft durch hohe Fahrtkosten ausgeglichen. Aufgrund von Corona könnten diese nun deutlich geringer ausfallen. Hierdurch könnte sich das Steuerergebnis verschlechtern und es kann auch zu einer Nachzahlung kommen. Hierzu empfehlen wir Ihnen einmal unseren Blogartikel zum Thema, in dem wir das ausführlich beschrieben haben: Steuerliche Auswirkungen der freien Heilfürsorge für Soldaten.
© 2016 Ludwig Krüger