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Eine Photovoltaikanlage hat aus steuerlicher Sicht in der Vergangenheit einige bürokratische Hürden mit sich gebracht. Besitzer wollten eigentlich nur umweltfreundlichen Strom, mussten sich aber wegen weniger hundert Euro Gewinn durch Stromverkäufe (Einspeisen in das Stromnetz) mit dem Finanzamt beschäftigen. Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer wurden fällig, da man als Photovoltaikanlagen-Besitzer aus steuerrechtlicher Sicht als Unternehmer eingestuft wurde. Die obersten Finanzbehörden haben dies nun mit dem Schreiben vom 02.06.2021 geändert. Eine Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlage ist nun möglich.
Sofern Ihre Photovoltaikanlage diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie diese von der Einkommenssteuer und Gewerbesteuer befreien lassen. Mit einem Schreiben an das Finanzamt, indem Sie begründen, dass es sich bei Ihrer Photovoltaikanlage grundsätzlich um eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei handelt, kann die Befreiung beantragt werden. Der Antrag wirkt auch für die Folgejahre.
Leider wirkt sich die steuerliche Befreiung Ihrer Photovoltaikanlage nicht auf die Umsatzsteuer aus. Sofern Sie beim Bau der Anlage vom Vorsteuerabzug profitiert haben und fortan Umsatzsteuer auf die Stromeinnahmen abgeführt haben, müssen Sie diese Anmeldung auch nach der steuerlichen Befreiung für die Einkommenssteuer und Gewerbesteuer durchführen.
Sollten Sie andererseits von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch gemacht haben, spielte das Thema Umsatzsteuer bisher keine große Rolle für Sie. Rein formell muss jährlich auch weiterhin eine Umsatzsteuererklärung mit der Null-Meldung abgegeben werden.
Sollten Sie im Laufe des Jahres gegen einer der Voraussetzungen verstoßen, weil Sie zum Beispiel die Photovoltaikanlage vergrößern oder einen Teil Ihres Hauses für mehr als 520€ im Jahr vermieten, erlischt die Befreiung automatisch und Sie sind wieder zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Sie müssen dann wieder eine Steuererklärung für die Photovoltaikanlage abgeben. Hierauf sollten Sie unbedingt achten, um etwaigen Strafen seitens des Finanzamtes aus dem Weg zu gehen.
Sollten Sie Hilfe bei der Befreiung Ihrer Photovoltaikanlage benötigen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@steuer-soldaten.de – wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung.
© 2016 Ludwig Krüger