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Rund um die Einkommensteuererklärung wird oft mit der einfachen Angabe von Pauschalen geworben. In diesem Artikel wollen wir einmal die Pauschalbeträge im deutschen Steuerrecht einfach und verständlich erklären sowie deren Bedeutung für Soldaten hervorheben.
Das Einkommensteuergesetz regelt, dass Sie als Soldat dazu verpflichtet sind, Einkommensteuer auf Ihren Sold zu zahlen. Da die Besteuerung keine Einbahnstraße ist, lässt der Gesetzgeber im Gegenzug einige Abzugspositionen zu, welche Sie gegen Ihre Einkünfte aufrechnen können. So sind beispielsweise einige Versicherungsbeiträge oder Fahrtkosten im Rahmen Ihrer Dienstausübung abzugsfähig.
Durch Bürokratieabbaumaßnahmen hat sich der Gesetzgeber auf einige wenige Abzugspositionen geeinigt, die – pauschal – auch ohne Nachweis anerkannt oder bereits im Rahmen der Lohnabrechnungen berücksichtigt werden.
Als einige wichtige Pauschalen / Pauschbeträge sind dabei die folgenden zu nennen:
Jedem Arbeitnehmer entstehen Kosten zur Erhaltung bzw. Sicherung seiner Einkünfte. Deshalb lässt der Gesetzgeber in 2017 pauschal, auch ohne Nachweis, 1.000 Euro als steuermindernde Kosten zu. Diese werden bereits im Rahmen Ihrer Soldabrechnungen berücksichtigt.
Da Sie als Soldat häufig höhere, durch Ihren Dienst verursachte Werbungskosten haben, können Sie diese nur durch die Abgabe einer Steuererklärung geltend machen. Die angegebenen Werbungskosten wirken sich erst steuermindernd aus, wenn Sie den Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen.
Der Sparerpauschbetrag bezieht sich auf Ihre Kapitaleinkünfte wie Zinsen oder Renditen auf Aktienprodukte. Solange dieser Betrag unter 801,00 € (Stand 2017) liegt, ist er steuerfrei. Darüber hinausgehende Zinseinkünfte werden der Steuer unterworfen.
Kilometerpauschale bezeichnet den Betrag, mit dem Sie, auch ohne weiteren Nachweis, Ihre dienstlich veranlasst gefahrenen Kilometer abrechnen können. Der Gesetzgeber hat errechnet und festgelegt, dass für Fahrten mit dem eigenen Pkw durchschnittlich 0,30 Euro pro Kilometer als angemessen anzusehen sind. Damit abgegolten sind alle laufenden Betriebskosten, Reparaturen und Verschleiß.
Damit Sie Ihr Gehalt empfangen können, müssen Sie ein Konto haben. Da dies aber auch privat genutzt wird, hat sich aus Vereinfachungsgründen die Pauschale für Kontoführungsgebühren von 16,00 Euro jährlich entwickelt. Diese können Sie ohne Nachweis der Kosten pauschal ansetzen.
Wer aus dienstlicher Veranlassung umzieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Umzugspauschale abziehen. Ob die Umzugspauschale gewährt wird und ich welcher Höhe, richtet sich nach den folgenden Parametern:
Aufgrund der Grundlage eines gerichtlichen Urteils des Finanzgerichts Köln lassen Finanzämter Bewerbungskosten mit den folgenden Pauschalansätzen je Bewerbung zu, soweit Sie durch Namen der Firma und Bewerbungsschreiben oder Kopie der Email nachweisen können, dass Sie sich tatsächlich beworben haben:
Das Finanzamt ist aufgrund der Anzahl von Steuerfällen zu Vereinfachungen gezwungen. Im Zuge dieser Maßnahmen haben sich Nichtbeanstandungsgrenzen gebildet. Bis zu diesen Grenzwerten fordern die Finanzämter oftmals keine Belege an, um die Bearbeitungskosten niedrig zu halten. Dennoch sind Sie auf Nachfrage verpflichtet, die erforderlichen Belege nachzureichen. Es besteht also kein Rechtsanspruch.
Viele Finanzämter erkennen auch ohne Vorlage von Belegen einen pauschalen Betrag für die Anschaffung von Arbeitsmitteln in Höhe von 110,00 Euro pro Jahr als Werbungskosten an. Für den Ansatz gibt es keine rechtliche Grundlage. Finanzbeamte können den Ansatz aufgrund einer beim Finanzamt intern erlassenen Nichtbeanstandungsgrenze billigen.
Berufsbekleidung fällt steuerlich unter den Begriff der Arbeitsmittel. Ein pauschaler Ansatz ist nur im Rahmen der o.g. Pauschale für Arbeitsmittel in Höhe von 110,00 Euro möglich. Da Reinigungskosten bei Soldaten aber eine hohe Abzugsposition sind, lohnt sich diese Pauschale nicht. Bei steuer-soldaten.de haben wir für Sie eine Methode entwickelt, die Ihnen das Optimum aus den Reinigungskosten herausholt. Da es sich bei dem Ansatz jedoch auch um einen nicht nachgewiesenen Schätzwert handelt, besteht kein Rechtsanspruch auf den Abzug. Sollten Sie Fragen hierzu haben, melden Sie sich gerne bei uns.
Telefonkosten fallen steuerlich unter den Begriff der Arbeitsmittel. Ein pauschaler Ansatz ist nur im Rahmen der o.g. pauschale für Arbeitsmittel in Höhe von 110,00 Euro möglich. Bei Vorlage der Telefonrechnungen erkennen einige Finanzämter bei Soldaten pauschal einen dienstlichen Anteil von 20% der Gesamtaufwendungen jedoch maximal 20,00 Euro monatlich an.
Das Finanzamt kann Kleinspenden bis zu einem Wert von 100,00 Euro aufgrund einer Nichtbeanstandungsgrenze auch ohne Belege anerkennen. Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht nicht.
© 2016 Ludwig Krüger