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Wir suchen derzeit dringend neue Mitarbeiter. Sofern Sie selbst Interesse haben oder jemanden mit steuerlichen Kenntnissen im Großraum Hamburg kennen, sind wir für jede Empfehlung sehr dankbar. Weitere Informationen finden Sie >>HIER<<
Die Lohnsteuerhilfevereine bieten deutschlandweit in über 170 Vereinen Hilfe bei der Einkommenssteuererklärung. Laut Steuerberatungsgesetz sind Sie “Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen”, in denen Steuerfachgehilfen und Steuerfachangestellte Privatpersonen bei steuerlichen Fragen unterstützen. Eine Unterstützung ist ohnehin nur zulässig soweit Sie keine gewerbliche Tätigkeit ausüben oder Einnahmen aus Kapitalvermögen sowie Vermietung von 13.000 € erzielen. Darüber hinaus dürfen Sie die Lohnsteuerhilfevereine nicht mehr beraten.
Sollte dies der Fall sein, oder Sie wünschen sich eine umfassendere Steuerberatung, können Sie Ihre Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfeverein kündigen.
ACHTUNG: Stichtag zur Kündigung ist immer der 30. September. Sollten Sie die Frist verpassen verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr.
Die ordnungsgemäße Kündigung muss schriftlich beim jeweiligen Lohnsteuerhilfeverein erfolgen und bedarf Ihrer handschriftlichen Unterschrift. Entgegen der weitläufigen Meinung reicht eine E-Mail zur Kündigung nicht aus. Das Kündigungsschreiben sollten Sie per Post oder per Fax übermitteln. Wichtig hierbei ist immer, dass Sie sich eine Kündigungsbestätigung anfordern und beim Fax das Übermittlungsprotokoll ausdrucken. Damit können Sie die erfolgreiche Übermittlung im Streitfall nachweisen.
Tipp: Mit dem Service von Aboalarm ist Ihre Kündigung im Handumdrehen erstellt. Wenn Sie eine Faxnummer haben, übermittelt Aboalarm die Kündigung direkt für Sie und speichert das Protokoll als Nachweis.
© 2016 Ludwig Krüger