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Letzte Änderung -

September 13, 2021

Lohnt sich die Angabe von Krankheitskosten in der Steuererklärung?

Krankheitskosten wirken sich in der Steuererklärung erst oberhalb einer bestimmten Eigenbelastung aus. Macht es trotzdem Sinn, die Kosten anzugeben?

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten
Ludwig Krüger

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Als Soldat gibt es einige Krankheitskosten wie Zahnersatz oder Kosten für eine Brille, die nicht von der freien Heilfürsorge übernommen werden. Deswegen fragen sich viele Soldaten zurecht, ob diese Kosten in der Steuererklärung angegeben werden können. Wie so häufig im deutschen Steuerrecht lautet die Antwort – es kommt darauf an.

Zumutbare Eigenbelastung

Krankheitskosten wirken sich in der Steuererklärung erst oberhalb der sogenannten „zumutbaren Eigenbelastung“ aus. Diese ist abhängig vom Einkommen, Ehestand sowie der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder und liegt stufenweise zwischen 1 % – 7 %.

Die Tabelle mit den jeweiligen Prozenten können Sie in §33 EStG einsehen oder im Rechner des Bayrischen Landesamt für Steuern für Ihre individuelle Situation kostenlos prüfen.

Beispiel 1 - Soldat ledig

  • Ledig
  • Kein Kind
  • Gesamtbetrag der Einkünfte: 35.251 €

Die zumutbare Eigenbelastung liegt in diesem Fall bei 1.961 €. Bis zu diesem Betrag werden sich die Krankheitskosten in der Steuererklärung nicht auswirken.

Beispiel 2 - Soldat verheiratet

  • verheiratet
  • 1 Kind
  • Gesamtbetrag der Einkünfte: 55.251 €

Die zumutbare Eigenbelastung liegt in diesem Fall bei 1.545 €. Bis zu diesem Betrag werden sich die Krankheitskosten in der Steuererklärung nicht auswirken.

Laufende Klage – Bundesverfassungsgericht

Derzeit läuft zu der Anrechnung der zumutbaren Eigenbelastung noch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Sollte das Gericht das Vorgehen als verfassungswidrig ansehen, hätte das zur Folge, dass der Abzug der Krankheitskosten unbegrenzt möglich wäre. Deswegen empfehlen wir, Krankheitskosten immer anzugeben, auch wenn Ihre Krankheitskosten die zumutbare Eigenbelastung nicht übersteigen. Im Steuerbescheid gibt es zu den Krankheitskosten einen Vermerk zur Vorläufigkeit der Steuerfestsetzung gemäß §165 AO. Das heißt, es muss hierzu nicht extra Einspruch eingelegt werden. Das Finanzamt würde alle Steuerbescheide automatisch ändern, falls das Gericht das derzeitige Vorgehen des Finanzamtes kippen sollte.

Welche Krankheitskosten können abgezogen werden?

Die Liste der abziehbaren Krankheitskosten mit dem Zweck der Heilung oder Linderung einer Krankheit ist natürlich sehr lang. Generell gibt es zwei Punkte, die hierbei zu beachten sind. Zum einen muss eine ärztliche Verordnung (teilweise auch ein Gutachten) vorliegen und zum anderen müssen die Kosten via Rechnung oder Quittung nachgewiesen werden.

Typische Krankheitskosten (ein Auszug):

  • Ärztliche Behandlungen
  • Fahrten zu Behandlungen
  • Medikamente (rezeptpflichtig und nicht rezeptpflichtig – inkl. Rezeptgebühren)
  • Hilfsmittel (Zahnersatz, Brille, etc.)
  • Augen-Laser-OP
  • künstliche Befruchtung
  • Alternative Behandlungsmethoden
  • Krankenhauskosten
  • Aufwendung für eine Kur (sofern nicht aufgrund einer Berufskrankheit - mehr Informationen -> Steuerlicher Besonderheiten für Soldaten bei einer gesundheitsbedingten Kur.)
Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten

Ludwig Krüger

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