Sie haben eine Frage?
Wir suchen derzeit dringend neue Mitarbeiter. Sofern Sie selbst Interesse haben oder jemanden mit steuerlichen Kenntnissen im Großraum Hamburg kennen, sind wir für jede Empfehlung sehr dankbar. Weitere Informationen finden Sie >>HIER<<
Im Gegensatz zu vermieteten Immobilien können Sie bei eigengenutzten Immobilien weniger Kosten steuerlich geltend machen. Im nachfolgenden Artikel gehen wir einmal auf die 2 wichtigsten steuerlich abziehbaren Kostenpositionen ein und berichten darüber hinaus, was beim Hauskauf zu beachten ist.
Nach §35a Nr.3 EStG können Sie Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Ihrer Immobile als haushaltsnahe Dienstleistungen anteilig direkt von der Steuer absetzen. Hierbei gibt es aber eine ganze Reihe von Einschränkungen:
Um das zu veranschaulichen, haben wir hier einmal einen Musterbeleg abgebildet. Von den 88,83€ Gesamtkosten werden 72,59€ als reine Dienstleistungen ausgewiesen. Somit sind hier die Ersatzteile und die Fahrzeugpauschale nicht steuerlich abziehbar. Von den 72,59€ werden nun 20%, also 14,52€ direkt von Ihrer Steuer abgezogen.
Wenn Sie sich Unterstützung im Haushalt holen, zum Aufräumen, Putzen, Wäsche waschen, einkaufen, kochen oder auf die Kinder aufpassen, sind das haushaltsnahe Dienstleistungen, die steuerlich abziehbar sind.
Um gegen Schwarzarbeit vorzugehen, wurde das Haushaltsscheckverfahren ins Leben gerufen. Hierbei können Sie nach §35aNr.1 EStG 20% der Ausgaben für eine Minijob-Haushaltshilfe bis maximal 510€ direkt von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Einrichtung eines solchen Minijobs können wir gerne in einem telefonischen Beratungsgespräch mit Ihnen individuell besprechen.
Sofern Sie einen Gärtner, eine Haushaltshilfe oder ein Kindermädchen auf Rechnung beschäftigen, können Sie diese Kosten einfach als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Hierbei sind wieder 20% jedoch bis maximal 4.000€ als haushaltsnahe Dienstleistungen direkt steuerlich abziehbar.
Beispiele für Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Vorab müssen wir Ihnen zu diesem Thema schon mal die Hoffnung für große Steuererstattungen nehmen. Beim privaten Hauskauf sind kaum Kosten steuerlich abziehbar. Einige Besonderheiten und Steuertipps haben wir aber trotzdem für Sie zusammengetragen.
Wenn Sie sich für einen Neubau entscheiden, kann es sinnvoll sein Grundstück und Haus getrennt voneinander zu kaufen. Sofern es einen separaten Vertrag zum Kauf des Grundstücks gibt, wird auch nur auf diesen Kaufpreis die Grunderwerbssteuer (3,5% - 6,5% je nach Bundesland) berechnet. Hierdurch können Sie schnell mehrere Tausend Euro sparen. Dies sollten Sie durchdenken bevor Sie ein schlüsselfertiges Haus inkl. Grundstück von einem Anbieter kaufen.
Nach der Abschaffung der Eigenheimzulage, wurde das Wohn-Riester-Darlehen erschaffen, um mit einem Eigenheim mietfreies Wohnen im Alter zu ermöglichen. Mit der Kombination aus staatlicher Förderung schneller Kredittilgung und Steuervorteilen kann diese Variante für den Hausbau, optimal für Sie sein. Hierzu sollten Sie Ihren Versicherungsberater konsultieren.
Der Steuervorteil ist hierbei, dass Sie bis zu 2.100€ der Tilgungszahlungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigen können. Achtung wie bei allen Riesterverträgen muss die Förderung im Rentenalter nachversteuert werden.
Sofern Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner eine Immobilie kaufen, die Sie aber allein beruflich nutzen, können Sie entsprechend IhresEigentumsanteils die Aufwendungen (z.B. Abschreibung und Schuldzinsen) vollständig als Werbungskosten absetzen. Nach dem BFH Urteil VI R 41/15 vom 06.12.2017
© 2016 Ludwig Krüger