Sie haben eine Frage?
Wir suchen derzeit dringend neue Mitarbeiter. Sofern Sie selbst Interesse haben oder jemanden mit steuerlichen Kenntnissen im Großraum Hamburg kennen, sind wir für jede Empfehlung sehr dankbar. Weitere Informationen finden Sie >>HIER<<
Seit Oktober 2016 haben wir viele Soldaten durch Blogartikel, Video und Facebookbeiträge über die Abgabepflicht von Soldaten informiert. Bisher wurde diese Abgabepflicht nicht konsequent durch die Finanzämter verfolgt. Seit Anfang August erleben wir nun aber vermehrt, dass Soldaten zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert werden. Oft auch bis zu 7 Jahre rückwirkend. Betroffenen Soldaten fällt es schwer, beispielsweise Belege und nötige Nachweise von 2011 im Rahmen der Frist zu beschaffen. Deswegen wollen wir in diesem Artikel einmal die wichtigsten Fragen zum Thema klären.
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung zur Lohnsteuerberechnung im Jahr 2010 ist die Bundeswehr verpflichtet in den monatlichen Soldabrechnungen eine Pauschale für die Krankenversicherung abzuziehen. Da Sie als Soldat in der freien Heilfürsorge sind und keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen, ergibt sich im Jahr ein Steuervorteil von 1.900 Euro. Im Rahmen Ihrer Steuererklärung muss nun geprüft werden, ob Sie genügend Versicherungsaufwendungen und steuermindernde Kosten haben, um den Steuervorteil auszugleichen. (Mehr Informationen)
Da es erst seit Anfang August vermehrt zu expliziten Aufforderungen kommt, gehen wir davon aus, dass die Finanzämter den Steuervorteil bei Soldaten neuerdings besser auswerten können. Genaueres können wir aber hierzu derzeit noch nicht sagen.
Wir haben häufig erlebt, dass das Finanzamt 7 Steuererklärungen mit einer Frist von einem Monat anfordert.
Das ist besonders, wenn die Dokumente aus den entsprechenden Jahren bei der Bundeswehr nachgefordert werden müssen, oft sehr knapp. Wir empfehlen deshalb, sofort mit der Bearbeitung zu beginnen. Sofern Sie die Steuererklärung bei steuer-soldaten.de erstellen wollen, können Sie durch das Ausfüllen des Fragebogens eine Checkliste mit benötigten Dokumenten generieren. Das verschafft Ihnen einen Überblick.
Sofern Sie Versetzungen, Kommandierungen oder TG-Bescheide nachfordern müssen, sollten Sie das zügig machen und ggf. auch beim Finanzamt um eine Fristverlängerung bitten. Oft sind die Sachbearbeiter kulant, wenn man schnell reagiert.
Gerade wenn es um weit zurückliegende Steuerjahre (2011-2014) geht, haben die wenigsten Soldaten noch Nachweise für Versicherungen, Werbungskosten etc. Wenn dazu wenig gefahren wurde, oder nur als Mitfahrer, ist eine Nachzahlung schwer zu vermeiden. An einem vereinfachten Beispiel möchten wir kurz zeigen wie sich das auswirkt.
Beispiel
Soldat Max wurde vom Finanzamt zu Abgabe der Steuererklärung 2011 aufgefordert. Da Ihm kaum noch Belege für Werbungskosten vorliegen und er im Ort seiner Kaserne gewohnt hat, ergeben sich folgende Werte (Musterrechnung):
Die Zinsen beim Finanzamt betragen 6% pro Jahr. Dies wirkt sich im Fall einer Erstattung natürlich mitunter sehr positiv für Sie aus. Bei
einer Nachzahlung wiederum ergibt das über die lange Zeit eine zusätzliche Zahllast.
Beispiel: Um das Beispiel von oben fortzuführen muss unser Soldat nun auf den Nachzahlungsbetrag von 401,25 Euro zusätzlich ab 01.04.2013 das Nachzahlungsergebnis mit 6% pro Jahr versteuern, sodass der zu zahlende Betrag an das Finanzamt auf 539,25 Euro ansteigt.
Als Steuerberatungsgesellschaft spezialisiert auf Soldaten, helfen wir Ihnen das Optimum aus der Steuererklärung zu ermitteln. Hierbei stehen wir als Ansprechpartner zur Seite und unser Steuerberater fertigt Ihre Steuererklärung, mit seiner jahrelangen Erfahrung im Umgang mit Soldaten, an. Falls es mal schneller als unsere übliche Bearbeitungszeit gehen muss, bieten wir auch eine bevorzugte Bearbeitung an. Zudem können wir als Steuerberatungsgesellschaft auch die Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen. Das zeigt sich gerade in solchen Fällen von Vorteil.
Sofern Sie aufgefordert wurden, zögern Sie nicht, rufen Sie uns direkt an:
040 368 813 000
© 2016 Ludwig Krüger