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Letzte Änderung -

September 13, 2021

Einspruch zum Steuerbescheid beim Finanzamt einlegen – So geht‘s

Das Finanzamt hat angegebene Werbungskosten gestrichen? Durch den Einspruch haben Sie die Möglichkeit, den Steuerbescheid korrigieren zu lassen.

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten
Ludwig Krüger

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Gründe für einen abweichenden Steuerbescheid gibt es unzählige – unterschiedliche Rechtsauffassung, nicht nachgereichte Belege, fehlerhafte Bearbeitung. Wir erleben bei Bundeswehrsoldaten sehr häufig, dass Finanzämter Belege nachfordern. Wenn Sie nun über Elster oder eine App die Steuererklärung ohne Belege einreichen, werden Belege oft nachgefordert. Sollten Sie nun durch einen Einsatz oder einer Kommandierung Belege nicht nachreichen, wird oft zu Ihren Ungunsten entschieden. Ähnlich sieht es aus, wenn das Finanzamt Ihr Steuerergebnis schätzt, weil Sie die fristgerechte Abgabe versäumt haben. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Steuerbescheide genau zu prüfen. Hier haben wir beschrieben wir das funktioniert.

Wann ist ein Einspruch sinnvoll?

Sie können Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen, wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie zu viel Steuern gezahlt haben oder Abzugspositionen bei der Steuererklärung vergessen haben. In der Abgabenordnung §350 AO wird das wir folgt ausgedrückt: „Befugt, Einspruch einzulegen, ist nur, wer geltend macht, durch einen Verwaltungsakt oder dessen Unterlassung beschwert zu sein.“

In folgenden Fällen wäre es ratsam Einspruch einzulegen:

  • In Ihrer Steuererklärung wurden Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen zu Unrecht nicht oder nicht vollständig anerkannt
  • Freibeträge wurden aufgrund mangelnder Voraussetzungen gestrichen
  • Aufwendungen wurden ohne ausreichende Begründung gestrichen
  • Sie haben vergessen Ausgaben anzugeben, oder haben Kosten falsch angesetzt (z.B. Fahrtkosten im Rahmen der 1. Tätigkeitsstätte statt als steuergünstigere Auswärtstätigkeit)

Wie lange ist der Einspruch möglich?

Die Einspruchsfrist ist im §355 AO geregelt. Sie können innerhalb von einem Monat nach Eingang des Steuerbescheides Einspruch einlegen. Da der Steuerbescheid in der Regel per Post versendet wird, werden Ihnen vor dem Monat Einspruchsfrist noch 3 zusätzliche Tage (innerhalb Deutschlands) nach §122 AO für den Postweg dazugegeben. Sollte der 3. Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, beginnt die Frist am darauffolgenden Werktag. In unserem Beispiel haben wir das einmal vereinfach dargestellt:

Soldat Max Mustermann erhält einen Steuerbescheid per Post, der massiv von dem errechneten Steuerergebnis abweicht. Das abgedruckte Datum auf dem Steuerbescheid ist der 29.12.2020.

Gemäß §122 AO gilt die Bekanntgabe des Steuerbescheides am 01.01.2021. Da dieser Freitag ein Feiertag ist und danach 2 Tage Wochenende folgen, gilt der Bescheid am 04.01.2021 als bekannt gegeben. Demnach endet die Einspruchsfrist am 03.02.2021 um 24:00 Uhr.

Was mache ich, wenn ich den Steuerbescheid zu spät oder nie erhalten habe?

Soldaten haben bei der Zustellung per Post schnell mal ein Problem. Wir haben hier schon die unterschiedlichsten Fälle für verspätete oder ausbleibende Zustellung erlebt:

  • Auslandseinsatz
  • Post wurde in der Kaserne nicht verteilt (Bundeswehruniversität)
  • Kommandierung
  • Umzug
  • Post wurde vom Ex-Partner nicht weitergeleitet

Diese Gründe können dazu führen, dass Sie Ihren Steuerbescheid nie oder viel zu spät erhalten. Bei einer Nachzahlung bekommen Sie also bis zur Vollstreckung der Zahlung nichts mit. Die letzte Möglichkeit ist hier die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 110 Abs. 3 AO. Sollte das der Fall bei Ihnen sein, rufen Sie uns bitte direkt an. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten.

Auf welchem Weg kann ich Einspruch einlegen?

Generell muss ein Einspruch schriftlich gestellt werden. Die Möglichkeiten, die Sie hier haben, sind der Postweg, Fax oder E-Mail. Generell sollten Sie bedenken, dass Sie in der Nachweispflicht sind. Sie müssen im Zweifel nachweisen, dass der Einspruch gestellt worden ist und fristgerecht eingegangen ist. Wir empfehlen folgendes Vorgehen:

  1. Fax – Protokoll aufheben (Sie können z.B. die kostenlose Weblösung fax.plus nutzen. Dort erhalten Sie auch ein Protokoll)
  2. E-Mail – jemanden in BCC setzen hiermit können Sie nachweisen, dass die E-Mail versendet wurde und das Empfangsproblem beim Finanzamt lag.
  3. Post – Einwurf beim Finanzamt mit Zeugen oder Zustellung per Einschreiben.

Wie muss der Einspruch formuliert sein?

Hier muss unterschieden werden, ob Sie den Einspruch selbst führen oder von uns erledigen lassen wollen. Sofern Sie den Einspruch von uns erledigen lassen wollen, nutzen Sie gerne das nachfolgende Muster:

>>Jetzt Muster herunterladen<<

Sofern Sie das Einspruchsverfahren selbst führen wollen, müssen Sie den Satz „Meine Begründung hierzu folgt zeitnah.“ mit Ihren Begründungen ersetzen. Gegebenenfalls sollten Sie noch unterstützende Nachweise, Rechtsgrundlagen oder Urteile dazu anfügen.

Wie lange dauert der Einspruch?

Die Bearbeitungsdauer beim Finanzamt ist pauschal schwer vorab abzuschätzen. Bei eindeutigen Fehlern kann es schnell gehen. Unserer Erfahrung nach sind die Rechtsbehelfsstellen in den Finanzämtern aber oft sehr überlastet. Je nach Finanzamt kann es hier schon mal 3- 6 Monate dauern. Gegebenenfalls können Sie sich hier auch zwischendurch erkundigen, ob alle Unterlagen angekommen sind oder es noch Rückfragen gibt. Hier haben wir beschrieben, wie Sie Finanzämter kontaktieren können.

Sonderfall - Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung

Wie so häufig im Steuergesetz gibt es auch hier Ausnahmen. Sollte Ihr Steuerbescheid nach dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen worden sein, ist kein Einspruch nötig.  Wie Sie im nachfolgenden Beispiel – roter Kasten – sehen können, wurde der Bescheid nach §165 Abs. 1 Satz 2 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen.

Kann der Steuerbescheid nach Ende der Einspruchsfrist und ohne gestellten Einspruch geändert werden. Sofern die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, empfehlen wir jedoch trotzdem unbedingt Einspruch einzulegen. Das Finanzamt kann jederzeit den Vorbehalt der Nachprüfung aufheben. Danach ist keine Änderung mehr möglich, insofern kein Einspruch gestellt worden ist. Auch hier stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite. Mit unserer bevorzugten Bearbeitung können wir Ihre Steuererklärung innerhalb von wenigen Werktagen fertigstellen.

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten

Ludwig Krüger

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