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Letzte Änderung -

September 13, 2021

Wie lese ich meinen Steuerbescheid?

Wenn Sie nach der Abgabe Ihrer Steuererklärung den Bescheid bekommen, müssen diesen genau prüfen, um kein Geld zu verschenken. Wir zeigen, welche Punkte wichtig sind.

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten
Ludwig Krüger

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Nach dem Sie Ihre Steuererklärung eingereicht haben, warten Sie oft lange auf das Ergebnis. Einige Wochen später kommt dann ein Schreiben vom Finanzamt mit komplizierten Tabellen aus denen Sie Ihr Steuerergebnis erst mal herauslesen müssen. Wir erklären wie das geht und was Sie machen sollten, wenn Kosten nicht anerkannt werden.

Generell wird bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen bereits viel auf elektronischem Weg vom Finanzamt erledigt. Finanzbeamte prüfen in der Regel nur noch Auffälligkeiten oder Teile der Erklärung. Trotzdem kann es immer zu Fehlern kommen. Ein Zahlendreher und Sie müssen auf einmal nachzahlen. Deswegen sollten Sie Ihren Bescheid genau prüfen.

1. Die Einspruchsfrist beträgt bei Einkommensteuerbescheiden grundsätzlich 1 Monat. Die Einspruchsfrist beginnt mit Bekanntgabe des Steuerbescheides. Aus Vereinfachungsgründen sollten Sie die Einspruchsfrist ab dem Bescheiddatum berechnen. Damit sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

2. Das Ergebnis gibt den Erstattungs- bzw. den Nachzahlungsbetrag wieder. Der Betrag ergibt sich aus der Differenz der bereits vorausgezahlten und festgesetzten Steuer und dem Solidaritätszuschlag zu- bzw. abzüglich etwaiger festgesetzter Zinsen.

3. Die Berechnungsgrundlage bildet Ihre steuerliche Situation ab. Sie sehen dort, wie das Finanzamt Ihr zu versteuerndes Einkommen ermittelt hat. Einnahmen abzüglich Werbungskosten, abzüglich Sonderausgaben, abzüglich außergewöhnlicher Belastungen.

4. In den Erläuterungen nennt das Finanzamt etwaige Abweichungen zu den von Ihnen gemachten Angaben. Sollte der Erstattungs- bzw. den Nachzahlungsbetrag nicht mit der prognostizierten Zahlung übereinstimmten, sind Finanzämter dazu angehalten, die Abweichungen in dem Erläuterungsteil zu erklären.

Bescheidprüfung durch steuer-soldaten.de

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Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten

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