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Wenn man sich endlich überwinden konnte, die Unterlagen für die Steuererklärung zusammenzusuchen und sich nach der Abgabe der Steuererklärung auf die zu erwartende Erstattung freut, macht einem das Finanzamt manchmal einen Strich durch die Rechnung. Die Bearbeitungsdauer zieht sich über Monate hin. Wir möchten in diesem Artikel einmal aufklären, wie lang die Bearbeitungszeit beim Finanzamt ist, warum es bei Soldaten länger dauern kann und was man machen kann, um die Bearbeitung zu beschleunigen.
Generell hängt die Bearbeitungsdauer beim Finanzamt vom vorliegenden Fall ab und dem Bearbeiter beim Finanzamt. Aufgrund von Personalmangel in den Finanzämtern kann es schnell vorkommen, dass durch einen krankheitsbedingten Ausfall des Sachbearbeiters Ihre Steuererklärung etwas länger braucht.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Einkommenssteuererklärung liegt in Deutschland bei 54,7 Tagen. Bei steuer-soldaten.de haben wir schon Steuerbescheide nach 9 Tagen erhalten und auf einige Bescheide über ein Jahr warten müssen. Der Durchschnitt bei uns liegt bei 64,7 Tagen.
Finanzämter bearbeiten die Steuererklärungen teilautomatisiert. Das heißt es wird immer geprüft, ob es im Vergleich zum Vorjahr große Abweichungen gibt und zudem wird darüber hinaus verglichen, ob es bestimmte Kostenpositionen gibt, die oberhalb der Norm liegen. Da bei Soldaten durch Versetzungen und Kommandierungen hohe Reisekosten entstehen, werden diese oft genauer geprüft.
Generell wurde zum 01.01.2018 die bisherige Belegvorlagepflicht durch eine Belegvorhaltepflicht ersetzt. Das heißt, Arbeitnehmer können die Steuererklärung generell komplett ohne Belege einreichen und das Finanzamt fordert dann nur noch bestimmte Belege zur Prüfung an. Bei Soldaten ist dieses Vorgehen leider nicht sehr praktikabel. Versetzungen, Kommandierungen, Trennungsgeldbescheinigungen müssen in der Regel immer geprüft werden. Deswegen senden wir immer alle relevanten Belege mit zum Finanzamt. Diese Prüfung durch das Finanzamt bedingt aber natürlich etwas mehr Zeit.
Wir erleben es gerade in den Anfangsjahren bei Soldaten, dass der Wohnort oft gewechselt wird. Durch Versetzung, Studium etc. melden Soldaten Ihren Hauptwohnsitz häufig um. Diese Ummeldung führt meist dazu, dass sich das Finanzamt ändert. Die Weiterleitung des Steuerfalls kann die Bearbeitungszeit negativ beeinflussen. Zudem erleben wir häufig, dass die mitgesendeten Belege nicht an das neue Finanzamt weitergeleitet werden und dies zusätzliche Rückfragen und erneute Belegzustellung verursacht.
Vor dem Anruf beim Finanzamt sollten Sie Ihre Steuernummer (auf dem letztjährigen Steuerbescheid zu finden) oder Steueridentifikationsnummer (auf der Lohnsteuerbescheinigung zu finden) bereithalten.
Ihr zuständiges Finanzamt sowie Telefonnummer und Öffnungszeiten können Sie hier mit Ihrer aktuellen Meldeadresse in Erfahrung bringen --> >>Link<<
Rufen Sie bei der angezeigten Nummer an. Hier landen Sie in der Regel in der Zentrale. Sagen Sie dem Mitarbeiter vom Finanzamt kurz, dass Sie Ihren Bearbeitungsstand Ihrer Einkommenssteuererklärung prüfen möchten. Nach der Nennung Ihrer Steuernummer oder alternativ Steueridentifikationsnummer werden Sie durchgestellt oder erhalten die Durchwahl Ihres zuständigen Sachbearbeiters.
Wenn Sie nun den Sachbearbeiter erreicht haben, geben Sie noch einmal Ihre Steuernummer oder alternativ Steueridentifikationsnummer an und fragen Sie nach dem Bearbeitungsstand bzw. ob noch Unterlagen fehlen.
Achtung: Wir raten von Anrufen beim Finanzamt vor einer Bearbeitungszeit von 3 Monaten und zu häufigen Anrufen ab. Umso mehr Zeit Finanzbeamte am Telefon verbringen, umso weniger Bearbeitungszeit bleibt für die Fertigstellung von Steuererklärungen. Bitte bedenken Sie das vor Ihrem Anruf.
Generell gibt es keine Fristen, in welcher das Finanzamt Ihre Steuererklärung fertigstellen muss. Rein rechtlich besteht einzig allein die Möglichkeit einen Untätigkeitseinspruch einzulegen. Sollte das Finanzamt nach 6 Monaten weder Rückfragen an Sie gestellt haben, noch einen Bescheid erlassen haben, wäre es möglich einen Untätigkeitseinspruch zu stellen.
Das sollten Sie aber nur als letztes Mittel in Erwägung ziehen. Denn durch den Untätigkeitseinspruch wird die Steuererklärung in der Regel sehr genau geprüft. Sollten Sie bei einigen Werbungskosten auf das Wohlwollen des Finanzamtes angewiesen sein, könnte das mitunter nachteilig für Sie sein.
© 2016 Ludwig Krüger