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Während Ihres Studiums bei der Bundeswehr gibt es verschiedene Möglichkeiten ein Semester oder manchmal auch ein Praktikum im Ausland durchzuführen. Steuerlich gesehen sind diese Sachverhalte genau zu betrachten, da hier oft hohe Werbungskosten abzugsfähig sind.
Steuerlich gesehen sind diese Aufenthalte im Ausland als Fortbildungskosten / Kosten einer Auswärtstätigkeit zu sehen. Das heißt, Sie können die entstandenen Kosten gemäß Nachweis absetzen. Folgende Kosten sind hierbei abziehbar:
Für die ersten 3 Monate im Ausland kann eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen in der Steuererklärung angegeben werden. Sollten Sie während Ihrer Zeit im Ausland eine Unterbrechung von 4 Wochen haben (z.B. Urlaub, Heimreise nach Deutschland), würde der 3-Monatszeitraum erneut beginnen.
Die Höhe der abziehbaren VMA ist abhängig von dem jeweiligen Land. Nachfolgend haben wir einige Beispiele aufgeführt. Die gesamte Übersicht können Sie sich >>Hier<< ansehen.
Die Unterkunft im Ausland gehört wahrscheinlich zu den höchsten Kosten. Hier können Sie die Mietkosten, sowie notwendige Ausstattung der Wohnung für Ihren Auslandsaufenthalt als Werbungskosten angeben. Infrage kommen Hotel-Rechnungen, Kosten für das Studentenwohnheim, eine Mietwohnung oder ein WG-Zimmer.
Hohe Kosten können Ihnen für die Flüge zur An- & Abreise entstehen. Diese können Sie in der Steuererklärung als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Vor Ort können Sie die Fahrten genau wie in Deutschland von der Unterkunft zur Universität / Praktikumsplatz abziehen. Auch hier gilt die KM-Pauschale von 30 Cent je KM.
Sonderfall Autokauf: Wir haben schon einige Fälle erlebt, bei denen der Steuerpflichtige für das Auslandssemester ein Auto gekauft oder gemietet hat. Diese Kosten sind steuerlich nicht abziehbar, da die Kosten bereits über die KM-Pauschale abgedeckt werden. Es können lediglich die Kosten für die ausländische Kfz-Haftpflichtversicherung abgezogen werden.
Neben den drei größten Abzugspositionen wären auch noch weitere Nebenkosten für das Auslandsstudium / -praktikum abziehbar:
Besonders wichtig ist, dass Sie alle Erstattungen die Sie von der Bundeswehr bekommen, von Ihren Werbungskosten abziehen. Denn hier können nur die übersteigenden Kosten, mit denen Sie wirtschaftlich auch belastet waren, steuermindernd berücksichtigt werden.
Sollten Sie steuerfreies AVZ / AVG in Ihrer Auslandszeit erhalten, müssen die Werbungskosten nach steuerfreien und steuerpflichtigen Anteilen aufgeteilt werden. Wie das funktioniert haben wir Ihnen hier beschrieben. >> Zum Artikel <<
Generell sind Sie dazu verpflichtet, die angegebenen Kosten in der Steuererklärung mit Nachweisen zu Belegen. Besonders bei hohen Kosten wird das Finanzamt die Belege sehr genau prüfen. Sollten die Belege in Fremdsprachen ausgestellt worden sein, kann das Finanzamt eine Übersetzung fordern (gem. §87 AO).
Dementsprechend empfehlen wir eine saubere Dokumentation der Kosten. Hierfür haben wir die Anlage Auslandssemester entwickelt (zu finden im Downloadbereich). Mit dieser können Sie dem Finanzamt die Kosten Auslandssemester übersichtlich aufgliedern. Das erhöht die Nachvollziehbarkeit und vermindert Rückfragen.
© 2016 Ludwig Krüger