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Der Einsatz eines Soldaten im Ausland bringt steuerlich gesehen einige Besonderheiten mit sich. Er kann für Sie auch steuerlich negative Auswirkungen haben. Im Ausland bekommen Sie steuerfreies Einkommen. Somit sinkt der Anteil Ihres steuerpflichtigen Einkommen und damit der Teil der abzugsfähigen Werbungskosten. Hierdurch wird es schwieriger den Steuervorteil, den Sie als Soldat haben auszugleichen und das Risiko der Steuernachzahlung steigt. Um dem entgegenzuwirken, sollten Sie Ihre Werbungskosten sehr genau auflisten. Als Unterstützung haben wir für Sie eine Checkliste zum Download, die aus unserer Sicht wichtigsten Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Auslandseinsatz enthält.
Der Auslandseinsatz eignet sich nach einem steuerrechtlichen Urteil nicht für einen doppelten Haushalt. Trotzdem kann für die ersten 3 Monate ein Verpflegungsaufwand geltend gemacht werden.
Das Reisekostenrecht sieht hierfür je nach Land verschiedene Pauschalen (Stand 2016) vor:
Die gesamte Liste mit den Pauschalen für jedes Land finden Sie beim Bundesministerium für Finanzen.
Der Mehraufwand wird in der Regel mit der dreimonatigen steuerfreien Aufwandsvergütung abgegolten. Da die Verrechnung recht komplex ist und in der Regel nur einen geringen Vorteil bringt, gehen wir darauf nicht genauer ein. In unserer Online-Steuererklärung wird dieser Posten natürlich einbezogen.
Da Sie vom Auslandseinsatz in der Regel nicht wöchentlich in die Heimat können, ist es Ihnen gestattet Telefonkosten bis zu 15€ pro Woche als Werbungskosten anzusetzen. Hierfür benötigen Sie jeweils einen Beleg. Sofern Ihnen eine kostenlose Telefonverbindung zur Verfügung steht entfällt dieser Punkt.
Ob eigener höherwertiger Gehörschutz, an den Einsatz angepasste Schuhe oder Thermo-Sachen für den Einsatz in kalten Regionen. Gründe für selbstangeschaffte Ausrüstung gibt es viele. Die Ausrüstung können Sie als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung anhand des Beleges ansetzen.
Da Sie während des Auslandseinsatzes steuerpflichtige und steuerfreie Einnahmen haben, müssen Sie die Werbungskosten aufteilen. Sie sind nur zum Anteil der steuerpflichtigen Einnahmen absetzbar.
Beispiel: Oberfeldwebel Webers wurde für 4 Monate nach Afghanistan kommandiert. Während der Zeit hatte er folgende Einnahmen:
Für die Zeit des Auslandseinsatzes entstehen Oberfeldwebel Webers Werbungskosten von 675€. Diese kann er nun zum Anteil der steuerpflichtigen Einnahmen ansetzen.
Der Anteil berechnet sich wie folgt:
steuerpflichtige Einnahmen / Gesamteinnahmen x 100
11.600€ / 25.234€ x 100 = 45,97%
Abziehbare Werbungskosten: 675€ x 45,97% = 310,30€
Wir haben schon mit vielen Soldaten zu dem Thema Auslandseinsatz gesprochen. Am häufigsten werden wir gefragt: „Was kann ich alles absetzen?“ Deshalb haben wir für Sie die Checkliste Auslandseinsatz (Download) erstellt. Diese gibt Ihnen auf 2 Seiten einen Überblick, welche Kosten abzugsfähig sind. Sollten Sie vor einem Auslandseinsatz stehen und noch steuerliche Fragen haben, können Sie und gerne kontaktieren.
© 2016 Ludwig Krüger