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Letzte Änderung -

September 13, 2021

Arbeitszimmer für Soldaten – Was ist steuerlich zu beachten?

Auch für Soldaten der Bundeswehr ist es möglich ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung steuerlich abzusetzen. Wir erklären wie das funktioniert.

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten
Ludwig Krüger

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Das Arbeitszimmer im steuerlichen Sinne bedingt einige Voraussetzungen und Besonderheiten, die Sie unbedingt beachten sollten, wenn Sie dieses steuerlich geltend machen wollen. Das Arbeitszimmer kommt fast nur für Soldaten, die an der Bundeswehruniversität studieren und Ihre eigene Wohnung in der Nähe der Uni haben, in Betracht. Wir haben nachfolgend die Voraussetzungen und abziehbare Kosten für Sie erklärt.

Der Gesetzgeber unterscheidet generell zwei Varianten von Arbeitszimmern. Bei der ersten Variante bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung. Das heißt Sie arbeiten ausschließlich von dort. Hierbei sind die Kosten unbegrenzt abziehbar. Da das bei Soldaten so gut wie nie der Fall ist und Sie Ihre Tätigkeit regelmäßig in den Einrichtungen der Bundeswehr ausüben, werden wir auf diesen Fall nicht weiter eingehen.

In der zweiten Variante nutzen Sie das Arbeitszimmer für berufliche Tätigkeiten, für die von der Bundeswehr kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Das wäre beispielsweise der Fall bei Studenten der Bundeswehruniversität, die das Arbeitszimmer für die Erledigung ihrer Aufgaben im Rahmen des Studiums nutzen. Oder die Bundeswehr genehmigt Ihnen im Rahmen der Telearbeit, von Zuhause aus Ihrem Arbeitszimmer zu arbeiten. Für diese Art von Arbeitszimmer sind maximal 1.250€ pro Jahr steuerlich abziehbar.

Die Voraussetzung für den steuerlichen Abzug der Kosten ist, dass es sich bei dem Arbeitszimmer um einen separaten Raum handelt, der ausschließlich als Arbeitszimmer genutzt wird. So reicht es nicht aus, wenn Sie in Ihrem Wohnzimmer nur eine Arbeitsecke haben. Zudem muss der Raum von der Ausstattung und Funktion einem Büro entsprechen. Die Einrichtung mit Schreibtisch, Bürostuhl etc. ist erforderlich.

Zur Dokumentation der Voraussetzungen ist es zwingend erforderlich dem Finanzamt eine Aufstellung der abzugsfähigen Kosten vorzulegen. Zusätzlich empfehlen wir zur Glaubhaftmachung, einen Grundriss inklusive der Angabe der qm² einzureichen. Dieser kann auch einfach selbst skizziert sein.

Arbeitszimmer Soldat Bundeswehruniversität - Grundriss selbstgezeichnet
Beispiel Grundriss selbstgezeichnet

Berechnung des Arbeitszimmeranteils:

Fläche des Arbeitszimmers / Gesamtwohnfläche der Wohnung x 100 = Arbeitszimmeranteil in Prozent

Beispiel: 15 m² / 96 m² x 100 =15,6 %

Als abzugsfähige Kosten für das Arbeitszimmer kommen dabei sämtliche mit dem Arbeitszimmer im Zusammenhang stehende Kosten in Betracht.

Sofern Sie in einer Wohngemeinschaft leben, können die 1.250€ für das Arbeitszimmer nach neuster BFH-Entscheidung auch pro Person abgerechnet werden. Das bedeutet, wenn 2 Soldaten an der Bundeswehruniversität studieren und in Ihrer gemeinsamen Wohnung ein gesondertes Arbeitszimmer eingerichtet haben, welches von beiden Soldaten genutzt wird, kann jeder nun maximal 1.250€ im Jahr steuerlich absetzen. Bedingung hierfür ist, dass Sie beide einen eigenen Arbeitsplatz in dem Arbeitszimmer haben. Vorher musste die Pauschale zwischen den Personen aufgeteilt werden.

Sollten Sie noch Fragen zur Absetzbarkeit Ihres Arbeitszimmers haben, rufen Sie uns gerne an.

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten

Ludwig Krüger

Steuerberater

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