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Letzte Änderung -

July 25, 2024

Abrechnungsfehler beim Trennungsgeld – So bekommen Sie die falsche Versteuerung zurück

Durch falsche Versteuerung bekommen viele Soldaten derzeit zu wenig Trennungsgeld ausgezahlt. Das können Sie tun.

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten
Ludwig Krüger

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Wir stellen seit einiger Zeit bei unseren Mandanten einen Fehler bei der Versteuerung vom Trennungsgeld fest, wodurch weniger Trennungsgeld ausgezahlt wird. Wie dieses Problem entsteht und wie Sie das lösen können erläutern wir in diesem Artikel.

Generell wird beim Trennungsgeld immer dann ein Anteil steuerpflichtig behandelt, sobald die Erstattungen des Trennungsgeldes höher sind, als die abziehbaren Werbungskosten, die das Steuerrecht vorsieht.

Um das einmal zu erläutern, schauen wir uns das am Beispiel der Fahrtkosten an. Laut Steuerrecht können Sie für den Fahrtweg von 18 km zur Stammeinheit (erste Tätigkeitsstätte) 0,30 € pro km als Werbungskosten steuermindernd berücksichtigen. Sollte die Bundeswehr Ihnen 0,40 € pro km erstatten, müssten die übersteigenden 0,10 € pro km versteuert werden.

Nun stellen wir immer häufiger fest, dass das gesamte Trennungsgeld vom Kompetenzzentrum Travel Management komplett steuerpflichtig berücksichtigt wird und hierdurch weniger Trennungsgeld bei den Soldaten ankommt.

Wie in der abgebildeten Abrechnung zu sehen, werden für die 160 km 0,20 € pro km - in Summe 288,00 € als steuerpflichtig berücksichtigt, obwohl nach Steuerrecht 0,30 € pro km als Werbungskosten abzugsfähig wären. Hierdurch wird das gesamte TG in der Bezügeabrechnung versteuert und von den 304,40 € bleiben dem Soldaten nun nur noch 190,48 €.

Wer ist betroffen?

Nach unserer Beobachtung sind hiervon Soldaten mit einer dauerhaften Standortzuordnung betroffen. Das heißt, dass Ihre Versetzung zur Stammeinheit für mehr als 4 Jahre angelegt ist oder Sie für die gesamte Dauer Ihrer Dienstzeit versetzt sind. Wie Sie das prüfen können, haben wir hier erklärt.

Wie kann das Problem gelöst werden?

Die einzige Möglichkeit, den Fehler auszugleichen, ist die Abgabe der Steuererklärung. Normalerweise wird in der Steuererklärung das Trennungsgeld von den Fahrtkosten abgezogen. Dies bezieht sich aber nur auf steuerfreie Erstattungen. Sofern Sie von dem Abrechnungsfehler betroffen sind, wurde bereits das gesamte Trennungsgeld versteuert und Sie müssen ihre Fahrtkosten nicht mindern. Durch die vollständige Angabe Ihrer Fahrtkosten in der Steuererklärung können Sie den Abrechnungsfehler ausgleichen.

Bitte halten Sie unbedingt alle Trennungsgeldabrechnungen für die Rückfragen vom Finanzamt bereit. Da es sehr ungewöhnlich ist, dass alles Trennungsgeld bereits versteuert wurde, wird das Finanzamt anzweifeln, dass es keine steuerfreien Erstattungen gab. Für den Nachweis müssen Sie die TG-Abrechnungen und die Bezügeabrechnungen bereithalten.

Als Mandant von steuer-soldaten.de müssen Sie sich um diese Sachverhalte keine Gedanken machen – die optimale Berücksichtigung der Fahrtkosten und Trennungsgelder übernehmen wir selbstverständlich für Sie!

Steuerberater Ludwig Krüger - Spezialist für Soldaten

Ludwig Krüger

Steuerberater

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