Können Soldaten die Heimfahrt in der Steuererklärung absetzen?
Viele Soldaten müssen sich mit Hauptwohnsitz in der Kaserne melden. Hierbei gibt es häufig die Frage, ob die Fahrten in die Heimat weiterhin in der Steuererklärung berücksichtigt werden können.
Aus steuerlicher Sicht können Sie Kosten für regelmäßige Heimfahrten, zum Beispiel zu den Eltern, als Fahrten zum abweichenden Lebensmittelpunkt ansetzen. Wichtig ist nach Entscheidung des Finanzgerichts, dass dieser Ort Mittelpunkt des sozialen Lebens ist (Familie, Freunde und Freizeitvereine) und Sie durchschnittlich zweimal im Monat dort hinfahren. In Prüfungszeiten oder während Kommandierungen kann dies auch abweichen. Weitere Informationen und ein Beispiel hierzu finden Sie in unserem Artikel Habe ich als Soldat steuerliche Nachteile, wenn ich mich am Dienstort melde?
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